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Wildcampen in Deutschland – Wo ist es erlaubt?

Wildcampen in Deutschland
Wildcampen in Deutschland – Wo ist es erlaubt? – Bild: © tronixAS #139359213 – stock.adobe.com

Bei Naturliebhabern ist eine Übernachtung unter freiem Himmel oder im Zelt sehr beliebt. Wer dabei ungestört und frei von Nachbarn sein will, sucht sich eventuell einen Übernachtungsplatz außerhalb von Campingplätzen. Das Übernachten in der freien Natur ist günstiger und abenteuerlicher als die Übernachtung auf einem gut ausgestatten Campingplatz.
Das sogenannte Wildcampen ist in Deutschland allerdings nicht überall erlaubt.

Was ist Wildcampen?

Wildcampen bezeichnet das Übernachten in der freien Natur oder an öffentlichen Plätzen in Zelten, Autos oder anderen Fahrzeugen, abseits eines ausgewiesenen Campingplatzes.

Das Übernachten im Freien ohne Zelt oder Wohnmobil wird als Biwakieren bezeichnet.

Im Gesetz wird zwischen Wildcampen und Lagern unterschieden. Als Lagern wird eine kurzfristige Pause in der Natur bezeichnet. Dieses kurzweilige Verweilen ist weitgehend erlaubt. Die Übergänge zum Wildcampen sind fließend, weshalb es oftmals schwierig ist, die Lage rechtlich einzuschätzen.

Wildcampen
Wildcampen bezeichnet das Übernachten in der freien Natur oder an öffentlichen Plätzen in Zelten, Autos oder anderen Fahrzeugen, abseits eines ausgewiesenen Campingplatzes – Bild: © Sophia #370715819 – stock.adobe.com

Ist Wildcampen in Deutschland erlaubt?

Die rechtliche Lage zum Wildcampen in Deutschland ist recht unübersichtlich, denn die Gesetze und Richtlinien unterscheiden sich je nach Bundesland. In Naturschutzgebieten, Naturreservoirs, Landschaftsschutzgebieten sowie Nationalparks ist das Wildcampen in der Regel streng untersagt. Bei Verstoß können hohe Bußgelder drohen. Wer in der freien Natur campen möchte, sollte sich eine Übernachtungserlaubnis bei der zuständigen Behörde, dem Förster oder Eigentümer eines Grundstücks einholen.

In Deutschland gilt das sogenannte Betretungsrecht. Dieses besagt, dass jeder das Recht auf Erholung in der freien Landschaft hat. Demnach ist nur das längere Verweilen an einem Ort verboten. Während das Zelten somit verboten ist, liegt das Übernachten ohne Zelt in einer rechtlichen Grauzone.

Regelung der einzelnen Bundesländer

Jedes Bundesland hat seine eignen Regelungen zum Wildcampen und in einigen ist es unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Bayern

Bayern gehört zu den striktesten Bundesländern in Bezug auf Wildcampen.

Es ist dort zwar erlaubt die freie Natur zur Erholung zu betreten, das Zelten oder Abstellen eines Wohnmobils ist allerdings verboten.

Auch das Feuermachen, somit auch das Grillen, ist generell verboten. In geschützten Gebieten wie Nationalparks kann das Wildcampen eine Strafe von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen.

Wildcampen Bayern
Bayern gehört zu den striktesten Bundesländern in Bezug auf Wildcampen – Bild: © tunedin #65191911 – stock.adobe.com

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist das Wildcampen nicht gestattet. Im Naturschutzgesetz ist verankert, dass das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen, das Zelten und das Feuermachen verboten sind. Landwirtschaftliche Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Berlin

In Berlin ist ebenfalls der Aufenthalt in der freien Natur gestattet, nicht aber das Übernachten oder Feuermachen.
Ausnahmen sind nur durch Erlaubnis der örtlichen Behörde oder des Grundstückseigentümers möglich.

Brandenburg

In Brandenburg dürfen Wanderer, Reiter und Bootsfahrer für eine Nacht ihr Zelt in der Natur aufstellen.
Dies gilt allerdings nicht für Privatgrundstücke. Das Bußgeld bei bis zu zehntägigem illegalen Wildcamping liegt zwischen 100 bis 400 Euro.

Wildcampen Brandenburg
In Brandenburg dürfen Wanderer, Reiter und Bootsfahrer für eine Nacht ihr Zelt in der Natur aufstellen – Bild: © tronixAS #259888478 – stock.adobe.com

Bremen

Bremen ist das kleinste Bundesland Deutschlands und es gibt dort nur wenige Naturflächen. Daher gibt es hier auch keine speziellen Gesetze zum Wildcampen.

Hamburg

In Hamburg ist das Zelten und Parken in Wäldern oder auf freien Landschaftsflächen nur mit Zustimmung des Besitzers erlaubt.

Das Benutzungsrecht kann allerdings durch die zuständige Behörde noch eingeschränkt werden.

In geschützten Gebieten drohen für das Wildcampen Strafen von bis zu 2.500 Euro.

Hessen

In Hessen ist das Wildcampen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Wald- oder Grundstücksbesitzers gestattet.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Wanderer eine Nacht in der freien Landschaft verbringen. Das Wildcampen in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Privatgrundstücken ist allerdings verboten.
In Wäldern gilt ebenfalls ein generelles Zelt- und Parkverbot. Bei bis zu zehntägigem Wildcampen in geschützten Gebieten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Wildcampen Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Wanderer eine Nacht in der freien Landschaft verbringen – Bild: © Peter Atkins #33169074 – stock.adobe.com

Niedersachsen

In Niedersachsen ist das Wildcampen verboten, sofern keine Genehmigung des Wald- oder Grundstücksbesitzers vorliegt.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist das Wildcampen ebenfalls verboten, es sei denn, es liegt die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde vor. Die Bußgelder liegen zwischen fünf und 80 Euro pro Tag.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz ist das Wildcampen nur mit der Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.

Saarland

Im Saarland ist laut Waldgesetz und Naturschutzgesetz das Wildcampen ohne Erlaubnis des Waldbesitzers verboten.

Sachsen

In Sachsen ist das Wildcampen ebenfalls nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers erlaubt.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt dieselbe Regelung: Wildcampen ist nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.

Schleswig-Holstein

Ohne Erlaubnis ist das Übernachten in der freien Natur in Schleswig-Holstein untersagt. Allerdings bietet die Initiative „Wildes Schleswig-Holstein“ einige kostenfreie Übernachtungsplätze in der Natur für Wanderer und Radfahrer.

Thüringen

In Thüringen ist das Wildcampen nur mit Erlaubnis des Besitzers oder der zuständigen Behörde erlaubt.