Haus und Garten

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Wer muss Laub vom Nachbarbaum entfernen?

Wer muss Laub vom Nachbarbaum entfernen?
Nachbarschaftsstreit vermeiden: Wer muss Laub vom Nachbarbaum entfernen? - Bild: © encierro #225936557 stock.adobe.com

Ragt ein Baum von einem Grundstück aufs andere, sind die Besitzverhältnisse zwar geklärt.
Dennoch stellt sich die Frage, wem herunterfallendes Obst gehört und wer für die Beseitigung des Laubs verantwortlich ist.

Grundstücksgrenze gleich Nutzungsgrenze?

Im Regelfall gilt die Grundstücksgrenze zugleich als Nutzungsgrenze.

Demzufolge gehören alle zum Baum gehörigen Teile, die vom Nachbargarten herüber wachsen, auch dem Nachbarn.

Doch es gibt mehrere Ausnahmen.

Grundstücksgrenze zugleich als Nutzungsgrenze
Im Regelfall gilt die Grundstücksgrenze zugleich als Nutzungsgrenze – Bild: © Iriana Shiyan #46071023 stock.adobe.com

Wann dürfen Nachbarn das Obst und Gemüse ernten?

Auch wenn sich an einem Baum noch so leckeres Obst befindet, gehören zur Pflanze gehörige Früchte eigentlich dem rechtmäßigen Eigentümer. Ragen einzelne Äste jedoch deutlich über die Grundstücksgrenze, stehen die Chancen auf eine Ernte dennoch gut.

Die Nachbarn dürfen das Obst nämlich dann an sich nehmen und vertilgen, wenn das Obst vom Baum auch auf dem anderen Grundstück landet. Solange die Frucht noch am Baum hängt, gehören die Früchte aus rechtlicher Sicht den Nachbarn.

Obst des Nachbarn
Auch wenn sich an einem Baum noch so leckeres Obst befindet, gehören zur Pflanze gehörige Früchte eigentlich dem rechtmäßigen Eigentümer – Bild: © Karoline Thalhofer #221483686 stock.adobe.com

Sammeln von Obst als Diebstahl

Aus rechtlicher Perspektive gilt das Pflücken und Sammeln von Obst und Gemüse vor allem dann als Diebstahl, wenn die Gewächse gärtnerisch oder agrarisch genutzt werden.

Unter Privatpersonen droht für das Pflücken des Obstes vom herunterhängenden Ast des Nachbargrundstücks zumeist dennoch keine Strafe, da die Früchte als „geringwertige Sachen“ eingestuft werden.

Keinesfalls dürfen Betroffene jedoch die anderen privaten Grundstücke betreten, da dieser Schritt als Hausfriedensbruch gilt. Die gleichen Regeln gelten ebenfalls für die Baumbesitzer. Möchten diese benachbarte Grundstücke unbefugt betreten und dabei die Früchte aufsammeln, begehen sie ebenfalls Hausfriedensbruch.

Andere Verhältnisse bei Bäumen auf öffentlichem Gelände

Eine andere Situation herrscht wiederum bei Obst und Gemüse vor, das auf besitzerlosem oder öffentlichem Gelände wächst. In dem Fall gelten die Früchte als Naturgut, das Privatpersonen in kleinen Mengen ernten und für den Eigenbedarf nutzen dürfen. (Laub auf öffentlichen Wegen: Wer trägt die Verantwortung?)

Laub fällt vom Nachbarbaum: Was tun?

Vergleichbare Regeln gelten für vom Nachbarbaum fallendes Laub. Fällt das Laub vom benachbarten Baum auf das eigene Grundstück, müssen die Nachbarn das Laub auch entfernen.
Die Nachbarn sind hingegen nicht zu dessen Beseitigung verpflichtet – es sei denn, durch das Laub entsteht eine deutliche Beeinträchtigung, welche das ortsübliche Maß übersteigt. Doch diese Forderung können Betroffene erfahrungsgemäß vor dem Gericht nie durchsetzen.