Steuerklasse wechseln – Wann es sich lohnt und wie es funktioniert
Ändert sich die Lebenssituation oder das Einkommensverhältnis einer Person, kann ein Steuerklassenwechsel finanzielle Vorteile mit sich bringen. Seit 2018 werden Paare nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Dabei kann sich vor allem bei verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern eine günstige Kombination der Steuerklassen positiv auf das Nettogehalt auswirken. Ein Steuerklassenwechsel kann mehrmals im Jahr durchgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Steuerklassen gibt es?
Insgesamt gibt es die folgenden sechs verschiedenen Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Darunter fallen ledige, geschiedene oder dauerhaft getrenntlebende Arbeitnehmer. Ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners gehören auch Verwitwete zu dieser Steuerklasse.
- Steuerklasse II: Zu dieser Steuerklasse gehören Alleinerziehende. Voraussetzung für diese Steuerklasse ist, dass die Person einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommt.
- Steuerklasse III: Die dritte Steuerklasse ist für verheiratete Menschen mit einem deutlich höheren Einkommen als der Ehepartner gedacht. Der andere Ehepartner bekommt dann automatisch die Steuerklasse V zugeteilt.
- Steuerklasse IV: Die Steuerklasse wird von dem Finanzamt automatisch Paaren nach der Hochzeit zugeteilt. Diese Klasse lohnt sich finanziell besonders, wenn beide Ehepartner in etwa das gleiche Gehalt haben.
- Steuerklasse IV mit Faktor: Bei dieser Steuerklasse wird die voraussichtliche Steuerbelastung des Paares berücksichtigt. Hierbei wird jeden Monat durch das Finanzamt die prozentuale Aufteilung von Freibeträgen oder Pauschalen ausgerechnet und genau unter den Partnern aufgeteilt.
- Steuerklasse V: Diese Steuerklasse bekommt eine Person, wenn der Ehepartner die dritte Steuerklasse hat.
- Steuerklasse VI: In dieser Steuerklasse landen Arbeitnehmer, wenn sie noch einen zweiten oder dritten Job haben. Hier werden keine Freibeträge berücksichtigt, sodass hierbei die Abzüge am höchsten sind. Allerdings kann die Person selbst festlegen, für welche der Tätigkeiten die Steuerklasse VI angewendet werden soll.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Ein Steuerklassenwechsel kann zu einer steuerlichen Entlastung führen und sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Lebenssituation geändert hat, zum Beispiel durch:
Heirat
Nach der Hochzeit werden beide Ehepartner automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Verdient der eine Partner allerdings deutlich mehr als der andere, lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. In diesem Fall sollte der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III wählen, der andere Partner erhält dann automatisch die Steuerklasse V.
Scheidung
Im sogenannten Trennungsjahr können beide Partner ihre bisherige Steuerklasse noch beibehalten. Im Anschluss kommen beide Personen in die Steuerklasse I.
Scheidung mit Kind
Nach einer Scheidung erfolgt in der Regel die automatische Einordnung in die Steuerklasse I. Mit Kindern lohnt sich der Wechsel in die Steuerklasse II.
Schwangerschaft
In der Schwangerschaft sollte sich schon frühzeitig um den Wechsel der Steuerklasse gekümmert werden. Der Partner, der nach der Geburt zunächst zu Hause bleibt und Elterngeld bezieht, sollte in die Steuerklasse III wechseln. Auf diese Weise fällt das Elterngeld höher aus.
Gehaltserhöhung
Erhält ein Ehepartner durch eine Gehaltserhöhung ein deutlich höheres Einkommen als der andere Partner, sollte die Kombination aus den Steuerklassen III und V gewählt werden.
Arbeitslosigkeit
Ist die Arbeitslosigkeit eines Partners absehbar, lohnt es sich in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln, da die Höhe des Arbeitslosengeldes auf dem letzten Nettoeinkommen basiert.
Wie funktioniert ein Steuerklassenwechsel?
In der Regel haben nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Wahl der Steuerklasse. Um die Steuerklasse zu wechseln, muss das entsprechende Formular ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt geschickt werden.
Damit der Wechsel im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird, muss der Antrag spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres gestellt werden.
Der Antrag zum Steuerklassenwechsel findet sich beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Alternativ kann auch direkt zum zuständigen Finanzamt gegangen werden und dort das Formular ausgefüllt werden. Nachdem der Antrag beim Finanzamt gestellt wurde, erhält man in der Regel nach einigen Wochen einen Bescheid über den erfolgreichen Wechsel der Steuerklassen, sodass schon im Folgemonat von dem Wechsel profitiert werden kann.
Benötigte Unterlagen für den Steuerklassenwechsel:
- Steuernummer und Steueridentifikationsnummer beider Ehepartner
- Namen, Geburtsname und Geburtsdaten
- Adresse
- Lohnsteuerkarten beider Ehepartner
- Bei frisch vermählten Paaren wird eventuell das Familienstammbuch benötigt, sofern der Familienstatus noch nicht auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist
- Vollmacht des Ehepartners, falls nur ein Ehepartner den Antrag stellt
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Dieses muss ausgefüllt und von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.