Finanzen

Schulden durch Lockdown – So ist das Insolvenzverfahren schnell erfolgreich abgeschlossen

Schulden durch Lockdown
Schulden durch Lockdown - So ist das Insolvenzverfahren schnell erfolgreich abgeschlossen - Bild: © PantherMedia / OtnaYdur / Medien-Nr. B11081047

Tausende an Deutschen und Unternehmern leiden unter hohen Schulden, die zum Teil auch durch die Coronapandemie verursacht wurden. Nach der Coronakrise wird es vermutlich nicht jedem Betroffenen gelingen, die Schulden wieder komplett zurückzuzahlen. In diesem Fall ist ein Insolvenzverfahren zumeist unumgänglich.

Finanzielle Probleme aufgrund der Coronakrise

Zahllose Gewerbetreibende führte die Coronakrise in eine finanzielle Misere. Schließlich führt und führte die Pandemie dazu, dass das Geschäftsmodell zahlreicher Selbständiger zerstört wird. Privatpersonen sind ebenfalls von Pandemie-bedingten Einkommenseinbußen betroffen.

Doch es gibt Mittel und Wege, um die Schuldenberge schnell hinter sich zu lassen.

Eine Privatperson gilt als überschuldet, wenn finanzielle Verbindlichkeiten für die Miete oder Kreditraten das eigene Vermögen übersteigen.
Als zahlungsunfähig oder insolvent werden Personen allerdings erst eingestuft, wenn sie ihre laufenden Rechnungen nicht mehr begleichen können. In diesem Fall steht es Privatpersonen frei, einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch im Gegensatz zu Gewerbetreibenden sind Privatpersonen nicht zwangsläufig zu diesem Schritt verpflichtet.

Finanzielle Probleme aufgrund der Coronakrise
Zahllose Gewerbetreibende führte die Coronakrise in eine finanzielle Misere – Bild: © PantherMedia / VitalikRadko / Medien-Nr. B365140362

Für 2021 wird ein hoher Anstieg an Insolvenzen erwartet

Trotz der Lockdowns nahmen Insolvenzen in Deutschland in jüngster Vergangenheit nicht zu. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung erst Ende 2020 eine EU-Verordnung mit deutschem Recht verband. Demzufolge haben Privatpersonen hierzulande die Möglichkeit, nach spätestens drei Jahren schuldenfrei zu sein. Vorher war ein Zeitraum von sechs Jahren gültig.

Da für Verfahren ab Oktober 2020 jedoch die neuen Regeln gelten, warteten viele Betroffene die Frist ab. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Zahlen im Laufe des Jahres 2021 ansteigen werden. Zudem waren Unternehmen von März bis Dezember 2020 nicht dazu verpflichtet, Behörden über eine drohende Insolvenz in Kenntnis zu setzen. Deshalb werden zukünftig ebenfalls mehr Meldungen erwartet.

Im Schuldenfall ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll

Schuldenexperten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen raten von finanziellen Nöten Betroffenen an, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Zahlreiche Bürger suchen die Beratungsstellen aber erst dann auf, wenn keine Handlungsoptionen mehr bestehen.

Die Verbraucherzentralen offerieren nicht nur kostenfreie Beratungen. Zudem stellen zahlreiche Institutionen wie die Arbeiterwohlfahrt oder Kommunen ihre Unterstützung bereit. Die Wartezeit für die Beratungen beläuft sich in aller Regel auf mehrere Wochen. Zudem ist es erforderlich, dass die entsprechenden Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland anerkannt sind. In diesem Zusammenhang betont die Stiftung Warentest, wie wichtig es sei, dass die Institutionen Bescheinigungen über gescheiterte juristische Einigungsversuche aushändigen. Diese Beratungsstellen sind in erster Linie für Privatpersonen hilfreich.
Zugleich können Solo-Selbständige die Hilfe in Anspruch nehmen. Alternativ ist es möglich, sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu wenden. Allerdings berechnen die Juristen für ihren Service Gebühren.

Im Schuldenfall ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll
Zahlreiche Bürger suchen die Beratungsstellen aber erst dann auf, wenn keine Handlungsoptionen mehr bestehen – Bild: © PantherMedia / Andriy Popov / Medien-Nr. 28639437

Details über die komplette Beratung

Schuldenspezialisten betonen, dass für eine komplette Beratung mindestens fünf Termine notwendig sind. Diese Beratungstermine sind darauf ausgelegt, die finanzielle Situation der Betroffenen detailliert zu analysieren. Die Ansprechpartner der Beratungsstelle unterstützen die Schuldner dabei, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dieser Versuch ist für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens – auch als Privatinsolvenz bekannt – zwingend erforderlich.
Im Gegensatz dazu sind Verfahren freiwillig, die für aktive oder einstige Selbständige mit über 19 Gläubigern bzw. mit Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen verbunden sind. Im Regelfall offerieren die Schuldner gegenüber den Gläubigern das pfändbare Einkommen. In vielen Fällen belaufen sich die Erfolgschancen dieses Verfahrens jedoch auf Null, da alle Gläubiger diesem Vorschlag zustimmen müssen.

Details zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Schlägt eine außergerichtliche Einigung fehl, wenden sich Schuldner zur Erstellung eines Insolvenzantrags an das zuständige Gericht. Bei diesem Schritt sind die Beratungsstellen ebenfalls gern behilflich.

Für Privatpersonen ist das Amtsgericht des Wohnorts, für Selbständige in aller Regel das zentrale Insolvenzgericht zuständig.

Das Gericht legt einen Insolvenzverwalter fest, der ein Verzeichnis über alle Gläubiger anfertigt. Daraufhin wird die Insolvenz öffentlich gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt können unbekannte Gläubiger daraufhin weitere berechtigte Forderungen anmelden.
Anschließend teilen die Insolvenzverwalter existentes Vermögen unter allen Gläubigern auf. Zusätzlich steht es den Insolvenzverwaltern frei, zusätzlich Fahrzeuge, Immobilien oder Luxusgegenstände zu veräußern. Nach dieser Vermögensaufteilung ist das Insolvenzverfahren beendet. Die Verfahren dauern bis zu zwei Jahre an. Im Anschluss sind die Schuldner schuldenfrei.

Der Insolvenzplan als Alternative zum Insolvenzverfahren

Ein sogenannter Insolvenzplan ist eine weitere Option, um sich der eigenen Schulden zu entledigen. Doch nach Aussagen der Stiftung Warentest nimmt diese Möglichkeit in der Praxis nur eine geringe Rolle ein.
Insolvenzpläne sind für Schuldner geeignet, denen ein Geldgeber zur Seite steht. In diesem Fall bieten die Schuldner ihren Gläubigern zumeist eine Einmalzahlung an. Diesem Insolvenzplan müssen nicht zwingend alle Gläubiger zustimmen.

Insolvenzplan
Ein sogenannter Insolvenzplan ist eine weitere Option, um sich der eigenen Schulden zu entledigen – Bild: © PantherMedia / Andriy Popov / Medien-Nr. 22643507

Beantragung der Restschuldbefreiung

Anträge auf Restschuldbefreiung stellen Schuldner mit einem Insolvenzantrag vor dem Gericht gleich.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens setzt die sogenannte Wohlverhaltensphase ein.

In diesem Zeitraum müssen die Schuldner spezielle Vorgaben erfüllen. So ist es beispielsweise üblich, dass Betroffene in dieser Zeit arbeiten oder sich eine Arbeit suchen müssen. Zusätzlich müssen die Schuldner einen Teil des eigenen Einkommens an die Treuhänder übergeben, die das Geld wiederum an die Gläubiger verteilen.
Allerdings bleibt der aktuelle Pfändungsfreibetrag von 1.178,59 Euro für die Schuldner auf jeden Fall bestehen. Der Beitrag wird individuell je nach Anzahl unterhaltspflichtiger Angehörigen oder dem Einkommen angepasst.

Schufa-Einträge über einen längeren Zeitraum

Nach sechs Monaten werden Insolvenzinformationen aus öffentlichen Verzeichnissen eliminiert. Dennoch ist eine Wohnungssuche oder der Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags zum Teil sogar für schuldenfreie Bürger problematisch.
Der Grund ist schnell erklärt: Auskunfteien – darunter die Schufa – sind berechtigt, dass alle einschlägigen Daten über drei Jahre hinweg aufbewahrt werden können. Diesen Zeitrahmen übernahm der Bundestag ebenfalls im Rahmen eines neuen Gesetzes.