Was geschieht mit der Ölheizung ab 2026?
Ab 2026 sind bundesweit strenge Richtlinien für den Einbau von Ölheizungen vorgeschrieben. Viele deutsche Haushalte müssen deshalb schon jetzt hinterfragen, wie sie diese Empfehlungen in die Tat umsetzen.
Hierfür kommen mehrere Lösungen in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
Einbau von Ölheizungen bis 2025
Auch wenn in der Öffentlichkeit von einem Ölheizungsverbot ab 2026 die Rede ist, entspricht die Realität anderen Fakten.
Bis Ende 2025 steht es Hauseigentümern frei, bedenkenlos eine neue Ölheizung einzubauen. Dieser Einbau ist auch ab 2026 gestattet.
Allerdings ist ab diesem Jahr eine Hybridheizung erforderlich, die mit Öl und erneuerbaren Energien funktioniert. Eine mögliche Energiequelle ist Sonnenenergie, die über eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage genutzt werden kann.
Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Fördermittel
Für einige Haushalte bestehen allerdings Ausnahmen. Steht kein Gas- oder Fernwärmenetz als Alternative zur Verfügung, darf nach aktuellem Stand auch nach 2025 eine klassische Ölheizung eingebaut werden. Gleiches gilt, wenn aus technischen Gründen keine erneuerbare Energie anteilig integriert werden kann.
Moderne und hocheffiziente Brennwertgeräte haben mit alten Ölkesseln nicht mehr viel gemeinsam. Während sich der Wirkungsgrad einer Heizung mit altem Konstant-Temperaturkessel auf 70 Grad erstreckt, beläuft sich der Anteil bei einer Öl-Brennwertheizung auf 100 Prozent. Aus wirtschaftlicher und technischer Perspektive kommen deshalb beide Modelle in Betracht.
Erneuerbare Energie ist umweltschonender
Doch neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielt Umweltschutz ebenfalls eine tragende Rolle. In diesem Bereich ist erneuerbare Energie nutzende Technik wesentlich vorteilhafter. In diesem Zusammenhang betont Adrian Willig als Experte für Mineralölwirtschaft aber auch, dass eine modernisierte ältere Heizung mit Öl-Brennwertheizung ebenfalls schon sehr umweltschonend ist.
Beim Erwerb einer Ölheizung ist es deshalb schon jetzt ratsam, die Heizung mit Komponenten erneuerbarer Energien zu verbinden und somit eine umwelttechnisch wichtige Basis zu legen.
Aussichten auf eine staatliche Förderung geben bereits jetzt eine eindeutige Richtung vor. Wie Spezialisten der Verbraucherzentralen betonen, werden reine Ölheizungen schon jetzt nicht mehr gefördert. Als bezuschussungsfähig gelten nur noch erneuerbare Bauteile von Öl-Hybridheizungen, die dementsprechend an eine Wärmepumpe oder Solaranlage gekoppelt sind.
Zudem ist abzusehen, dass mit der CO2-Bepreisung ebenfalls Preise für Gas und Öl ansteigen werden. Aus dem Grund sind Besitzer von Ölheizungen gut beraten, wenn sie komplett auf regenerative Heiztechniken umsteigen. Einerseits winken attraktive Förderangebote. Andererseits ist keine CO2-Abgabe fällig.
Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln
Diese Entscheidung hängt jedoch in erster Linie von verfügbaren finanziellen Mitteln ab. Das Zünglein an der Waage könnten deshalb staatliche Fördermittel sein.
Gut zu wissen: Finanzielle Unterstützung gibt es nur, wenn die alte Heizung vor der Modernisierung noch funktioniert. Funktioniert das alte Gerät nicht mehr, gibt es für neue eingebaute Technik auch keine Förderung.
Höhe von Fördermitteln im Überblick
Förderfähig sind hingegen Hybridheizungen, bei denen eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe mit einem Gasbrennwertkessel kombiniert wird. Zudem besteht die Option, ein Heizen von Öfen mit Hackschnitzeln, Scheitholz und Pellets zu verbinden. Zu guter Letzt muss die ausgewählte Heizung auch zum Gebäude passen.
Maßgebliche Faktoren sind die Anzahl der Bewohner, Beschaffenheit und Größe des Objekts, etwaig vorhandene Heizkörper, Dachausrichtung und eine Fußbodenheizung.
Aussagen der Verbraucherzentrale zufolge müssen Immobilienbesitzer bei der Installation einer Wärmepumpe 17.000 bis 32.000 Euro rechnen. Eine Pelletheizung kostet 25.000 bis 28.000 Euro, eine Brennstoffzelle von 35.000 bis 40.000 Euro. Der Kostenansatz für einen Scheitholz-Vergaserkessel beläuft sich auf 13.000 bis 15.000 Euro.
Geringere Kosten durch Fördermittel
Diese Investitionen sind zwar teurer als eine eingebaute Öl-Brennwertheizung, jedoch aus klimatechnischer Sicht wesentlich sinnvoller. Dank derzeitig offerierter staatlicher Fördermittel ist der finanzielle Aufwand jedoch wesentlich geringer. Unter Berücksichtigung dieser Fördermittel ist der Erwerb einer neuen mit erneuerbaren Brennstoffen betriebenen Heizung nahezu mit dem Einbau und Kauf einer modernen Öl-Brennwertheizung vergleichbar.
Andere vielversprechende Alternativen zu Ölheizungen werden aktuell ebenfalls mit höheren Summen gefördert. Der Zuschuss für Gasbrennwert-Heizungen beläuft sich auf 30 Prozent, für Gas-Hybridheizungen sowie Solarthermieanlagen auf 40 Prozent. Jeweils 45 Prozent an finanziellem Zuschuss erhalten Hausbesitzer für Wärmepumpen, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen oder Biomasseanlagen.