Kündigung Arbeitsvertrag – Wie schreibt man eine fristgemäße schriftliche Kündigung?
Ein Jobwechsel kann viele Gründe haben. Egal, ob Sie einen besser bezahlten Arbeitsplatz gefunden haben oder familiäre oder örtliche Veränderungen dahinterstecken, eine schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist unersetzbar. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber also formell die Kündigung einreichen wollen, benötigen Sie dazu ein adäquates Kündigungsschreiben. Um auf Nummer sicherzugehen und den Arbeitsvertrag auch wirklich korrekt und wirksam zu kündigen, sollten Sie jedoch einige Punkte beachten, wie zum Beispiel den richtigen Zeitpunkt, die Art der Übermittlung und die Unterschrift. Viele Menschen fragen sich, wie mache ich das alles richtig?
Wie sie eine fristgemäße schriftliche Kündigung schreiben und welche Spielregeln Sie unbedingt einhalten müssen, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Inhaltsverzeichnis
Die Kündigungsform
Ein Kündigungsschreiben ist kein Hexenwerk. Sie müssen kaum Text abtippen und besonders kompliziert ist es auch nicht. Im Gegenteil: Verschachtelte Sätze und ausgefallene Formulierungen sind eher unerwünscht. Je kürzer und präziser, desto besser ist ein Kündigungsschreiben.
Nach Paragraph 623 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist festgelegt, dass man das Arbeitsverhältnis unbedingt schriftlich beenden muss.
Mündlich oder per SMS, Fax oder E-Mail geht es nicht. In der schriftlichen Abfolge müssen Sie dann klar und deutlich formulieren, dass Sie kündigen wollen. „Mir gefällt die Arbeitsstelle nicht mehr, ich denke, ich würde vielleicht aufhören wollen“, zählt nicht dazu.
Zu den eindeutigen Formulierungen gehören zum Beispiel: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Die Fristen einer Kündigung
Wenn Sie sich fragen, wie lange Ihre Kündigungsfrist beträgt, reicht ein Blick in den Arbeitsvertrag. Hier ist festgehalten, welche Frist sich ergibt. Falls kein genauer Zeitpunkt dasteht, handelt es sich um die gesetzlichen Fristen. Diese besagen, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen vor dem 15. Eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden kann.
Beachten Sie dabei bitte, dass es sich bei 4 Wochen um 28 Tage und nicht um einen Monat handelt. In der Probezeit beträgt die Frist lediglich 2 Wochen.
Der Grund für die Kündigung
Sie haben private Gründe für die Kündigung? Kein Problem, denn Sie müssen keinen Grund angeben. Es wäre dennoch erfreulich, wenn Sie Ihr Schreiben in einem respektvollen und freundlichen Ton angehen, sodass alle Parteien in Frieden auseinander gehen können.
Am Ende muss das Kündigungsschreiben zwingend von Ihnen persönlich mit vollen Namen unterschrieben werden.
Es ist zudem wichtig, dass Sie einen Nachweis der Kündigungssendung sicherstellen. Wenn Sie nicht in der Lage dazu sind, dass Schreiben persönlich abzugeben, dann lassen Sie sich den Empfang zumindest bestätigen oder senden Sie es als Einschreiben.
Der Aufbau einer schriftlichen fristgemäßen Kündigung
Ganz oben im so genannten Briefkopf müssen Sie Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse angeben. Direkt darunter folgen Name und Adresse Ihres Arbeitsgebers. Sicher kennen Sie diese Vorgehensweise schon von Geschäftsbriefen. Lesen Sie bitte alles Korrektur, denn Tippfehler oder Buchstabendreher sollten nicht dabei sein.
Da das Datum überaus relevant ist, dürfen Sie dieses keinesfalls vergessen. Die Datierung des Kündigungsschreibens findet oben rechts Platz. Im Text selbst benennen Sie dann ein weiteres Datum, nämlich das Datum, an dem Ihr Arbeitsvertrag endet (oder wählen die Worte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt).
In der Betreffzeile unter den Adressen steht dann „Kündigung“ oder „Kündigung meines Arbeitsvertrages“. Wenn Sie mit dem Schreiben beginnen, benutzen Sie in der Anrede den Namen der Person, an den die Kündigung geht. Es ist besser den Namen Ihres Chefs zu benutzen, anstatt „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu formulieren. Auch die Personalabteilung kann dafür zuständig sein. Zum Schluss darf die handschriftliche Unterschrift natürlich nicht fehlen. Diese darf weder durch einen getippten Namen noch durch das Einfügen eines Bildes Ihrer Unterschrift ersetzt werden. Eine Kündigung ohne Originalunterschrift gilt mitunter als unwirksam.
Tipps für das Kündigungsschreiben im Überblick
- Die Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen
- Getreu dem Motto „In der Kürze liegt die Würze“ sollten Sie sich kurz halten und präzise und sachlich – also EINDEUTIG – formulieren, dass Sie kündigen wollen
- Name und Anschrift von Ihnen und auch von Ihrem Arbeitgeber müssen enthalten sein
- Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, dass die Kündigung auch wirksam ist. Die Angabe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist genauso richtig wie das konkrete Datum. Achten Sie dabei auf Ihre Kündigungsfrist.
- Das Kündigungsschreiben muss per Hand unterschrieben werden
- Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an
- Achten Sie darauf, dass das Schreiben rechtlich wasserdicht ist
- Das Datum, an welchem Sie das Schreiben verfassten, darf ebenso wenig fehlen wie der Zeitpunkt, zu welchem Sie kündigen wollen
- Im Betreff unbedingt das Wort Kündigung benutzen
- Fordern Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, sofern Sie eins wollen, denn dieses steht Ihnen rechtlich zu
- Grüßen Sie am Ende aus Höflichkeit Wenn Sie eine kleine Danksagung einfügen, zeigt das Größe