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Corona-Konjunkturpaket – Alles zum Kinderbonus

Corona-Konjunkturpaket - Alles zum Kinderbonus
Corona-Konjunkturpaket - Alles zum Kinderbonus - Bild: © katyspichal #48595239 stock.adobe.com

Die Corona-Krise stellt viele Menschen vor eine finanzielle Herausforderung. Die Bundesregierung hat daher Anfang Juni ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket beschlossen, welches die, durch die Corona-Krise angeschlagene, Wirtschaft beleben und den Konsum der Verbraucher ankurbeln soll. Zu diesem Konjunkturpaket gehört ein Kinderbonus, der Familien finanziell unterstützen und somit für mehr Kaufkraft bei ihnen sorgen soll. Dieser Kinderbonus kostet Deutschland ca. 4,3 Milliarden Euro.

Der Kinderbonus soll pro Kind 300 Euro betragen und in zwei Raten von je 150 Euro ausgezahlt werden. Von diesem Bonus profitieren allerdings nicht alle, der Kinderbonus kommt insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugute. Der Kinderbonus wurde bereits kontrovers diskutiert und sorgte sowohl für Lob als auch für Kritik.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Grundsätzlich wird der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für alle Kinder ausgezahlt, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt bzw. überwiesen. Zudem gibt es den Kinderbonus auch für ungeborene Kinder, sofern diese spätestens am 31. Dezember 2020 geboren werden.

Den Kinderbonus erhalten auch alle, die bis zu 25 Jahre alt sind, allerdings nur, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Auch für Kinder, deren Anspruch auf Kindergeld in den vergangenen Monaten seit Januar erloschen ist, gibt es den Kinderbonus.

Wer ist kindergeldberechtigt?

Auf Antrag erhalten Eltern für ihre Kinder ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Das Geld steht den Sorgeberechtigten zu, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Bis zum 25. Lebensjahr kann die Kindergeldzahlung noch verlängert werden, sofern sich das Kind noch in der Ausbildung oder im Studium befindet. Dies gilt auch, wenn es nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten von je 150 Euro zusammen mit dem Kindergeld im September und Oktober 2020 überwiesen.

Für alle Kinder, für die in einem anderen Monat dieses Jahres ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober ausgezahlt.

Wie bekommt man den Kinderbonus?

Für den Kinderbonus ist kein Antrag bei der Familienkasse oder Ähnlichem notwendig. Er wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen, das monatliche Kindergeld wird dazu entsprechend aufgestockt. So gibt es zwei Monate lang 150 Euro mehr Kindergeld.

Wird der Kinderbonus auf Arbeitslosen- oder Wohngeld angerechnet?

Auf das Arbeitslosen- und Wohngeld sowie die Grundsicherung gibt es, im Gegensatz zum Kindergeld selbst, keine Anrechnung und somit bekommen auch Hartz-IV-Empfänger den Zuschuss.

Allerdings wird der Kinderbonus mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, sodass Familien mit hohen Einkommen am Ende nicht viel von der Zahlung übrig haben werden.

Alleinerzeihende erhalten den Kinderbonus
Bei getrennten Eltern bekommt der alleinerziehende Elternteil, der auch das Kindergeld erhält, den Kinderbonus – Bild: © goodluz #170567822 stock.adobe.com

Wer bekommt bei getrennten Eltern den Bonus?

Bei getrennten Eltern bekommt der alleinerziehende Elternteil, der auch das Kindergeld erhält, den Kinderbonus. Der Unterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlung von seiner Unterhaltszahlung abziehen.

Nicht alle Familien profitieren vom Kinderbonus

Zunächst wird das Kindergeld, unabhängig vom Einkommen der Eltern, für alle kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Ab einem bestimmten Einkommen wird der Bonus von dem Finanzamt später aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Je nach Einkommen bringt der Bonus am Ende dann gar nicht mehr Geld für die Familien. So bekommen Familien mit einem Kind bei einem Jahreseinkommen bis zu ca. 86.000 Euro die vollen 300 Euro und bei Familien mit zwei Kindern bis zu einem Jahreseinkommen von ca. 90.000. Bei einem höheren Einkommen wird der Kinderbonus bei der Einkommenssteuererklärung 2020 komplett verrechnet, sodass letztendlich nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen von dem Kinderbonus profitieren.

Um Alleinerziehende zusätzlich zu unterstützen wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt.

Er wird von 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.

Kritik am Kinderbonus

Der Familienbonus soll die Familien finanziell unterstützen, er sorgt aber auch für viel Kritik. Der Bonus hilft den Familien nur kurzfristig und für echte finanzielle Sorgen sind die 300 Euro nicht ausreichend. Für die Eltern wäre hingegen für die gesamte Zeit der Krise eine finanzielle Sicherheit nötig.

Positiv am Kinderbonus ist, dass er „sozial gerecht“ ist, da nur Familien mit geringen und mittleren Einkommen profitieren und nicht Familien, die sowieso schon keine finanziellen Sorgen haben.