Internet

Keine Risiken eingehen beim Online-Einkauf

Online Einkauf
Keine Risiken eingehen beim Online-Einkauf – Bild: © ipopba #281210331 – stock.adobe.com

Wer seine Waren online einkauft, kann in aller Regel von einem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen. Dadurch räumt für Europa gültiges Recht die Option auf Widerruf ein. Dennoch sind viele Händler bemüht, ihre Kunden davon zu überzeugen, die erworbene Ware nicht zurückzugeben.
Darauf verweist der Verbraucherzentrale Bundesverband unter Berufung auf zunehmende Verbraucherbeschwerden.

Auf die Seriosität der Online-Händler achten

Um eine Rückgabe der erworbenen Erzeugnisse zu erschweren, arbeiten unseriöse Händler mit besonderen Tricks. Beispielsweise ist es gängig, dass Anbieter keine Rücksendeanschrift mitteilen. In anderen Fällen reagieren die Händler einfach nicht auf Kontaktanfragen oder stellen kein Retourenlabel bereit. Andere Dienstleister versuchen, anstatt einer Warenrücknahme Gutscheine oder Rabatte zu offerieren.
Derartige Probleme sind nach Aussagen der Verbraucherzentrale vor allem auf Online-Marktplätzen oder bei Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland üblich.

Auf die Seriosität der Online-Händler achten
Auf die Seriosität der Online-Händler achten – Bild: © bnenin #264238561 – stock.adobe.com

Achtung vor Bestellungen aus Fernost

Besonders häufig gibt es nach Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg Fälle, die sich auf Bestellungen aus Fernost beziehen.

Wer diese Probleme vermeiden und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich deshalb schon vor der Bestellung über den Vertragspartner erkundigen.

Am besten ist es deshalb, im Vorfeld einen Blick aufs Impressum zu werfen. Ist überhaupt kein Impressum vorhanden, sollten Kunden die Waren über diese Händler gar nicht erst bestellen. Zudem haben Käufer keine Aussicht auf einen erfolgreichen Widerruf, falls sie das Geschäft mit einem sogenannten Fake-Shop abschließen.

Rückgabebedingungen detailliert durchlesen

Zudem sind Käufer gut beraten, sich vor der Bestellung detailliert über Rückgabebedingungen zu informieren. Diese Informationen beantworten beispielsweise die Frage, wer die Kosten für eine etwaige Rücksenkung übernimmt. Entsprechende Details sind in der sogenannten Widerrufsbelehrung vermerkt. Diese Informationsquelle beantwortet ebenfalls die Frage, in welchen Fällen Kunden nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen dürfen.

Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich ein Bestehen des Widerrufsrechts per Schriftstück bestätigen zu lassen. Diesen Tipp gibt Verbraucherschützerin Rehberg.

Rückgabebedingungen detailliert durchlesen
Rückgabebedingungen detailliert durchlesen – Bild: © terovesalainen #296727596 – stock.adobe.com

Garantie auf Kaufpreis-Rückerstattung bei Verträgen nach europäischem Widerrufsrecht

Käufer müssen auch keinem Rabatt oder dem Erhalt eines Gutscheins zustimmen, anstatt die gekauften Produkte zurückzunehmen. Bei gültigem europäischem Widerrufsrecht besteht automatisch ein Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises. Eine praktische Erzwingung bestehender Rechte hängt in vielen Fällen ebenfalls vom Standort des Verkäufers ab.

Generell gilt die Faustregel: Bei Zustimmung einer Zahlung via Vorkasse sind Käufer generell in einer schlechteren Ausgangslage.