Handwerker-Notdienste an Feiertagen: Was gilt es zu beachten?
Wie das Leben so spielt: Ein Rohrbruch oder der Ausfall der Heizung kommt in den ungünstigsten Momenten. Ob an Sonntagen oder einem Feiertag, viele Handwerker bieten einen Notdienst mit 24-Stunden-Service an. Höhere Kosten im Vergleich zu einer regulären Beauftragung sind branchenüblich, sollten jedoch nicht in Wucher enden.
Unser Artikel zeigt, was es bei der Beauftragung eines Notdienstes an Feiertagen zu beachten gilt und welche Zuschläge gerechtfertigt sind.
Inhaltsverzeichnis
- Notdienste – die Retter in prekären Situationen
- Rechtzeitig für den Notfall vorplanen
- Sind Zuschläge für Notdienste überhaupt erlaubt?
- Was gilt für die Bezahlung des Notdienstes?
- Als Mieter richtig handeln
- Praktische Tipps zum Handwerker-Notdienst in der Übersicht
- Fazit zum Handwerker-Notdienst an Feiertagen
Notdienste – die Retter in prekären Situationen
Auf die Dienste verschiedener Handwerker kann kein Eigentümer im Laufe der Jahre verzichten. Während sich viele Aufträge langfristig planen lassen, macht ein Notfall eine Hilfe binnen Stunden nötig. Fällt die Heizanlage im Winter aus oder wird das Dach nach einem Sturm abgedeckt, ist schnelles Handeln zur Vermeidung weiterer Schäden entscheidend.
In ihrer Not achten Eigentümer oft nicht auf den Handwerker oder Dienstleister, der online für einen schnellen Service wirbt.
Dies kann zu einer negativen Überraschung führen, wenn die Rechnung des Handwerkers eingeht. Horrende Zuschläge führen bei schwarzen Schafen der Branche zu horrenden Rechnungshöhen, die als Sonn- oder Feiertagsaufschlag nicht zu rechtfertigen sind.
Hier machen sich Firmen die Notlage unerfahrener Kunden zunutze. Selbst in der größten Panik eines Rohrbruchs oder Defektes der Heizungsanlage sollten sich Hausbesitzer deshalb Zeit nehmen, den richtigen Handwerker für einen Notfall an Feiertagen zu finden.
Rechtzeitig für den Notfall vorplanen
Der wichtigste Rat an alle Eigentümer: Die Vorbereitung auf einen drohenden Notfall sollte in einer ruhigen Phase geplant werden. Hausbesitzer sollten sich fragen, welche Notfälle rund um das Haus und seine Installationen eintreten können. In jedem dieser Bereiche, vom Dachdecker bis zum Elektro-Installateur, sollten Angebote der eigenen Region überprüft werden.
Neben umfassenden Informationen im Internet hilft der direkte Kontakt während der Geschäftszeiten weiter. Ein einfacher Anruf genügt, um nachzufragen, mit welchem Aufschlag bei einem Notdienst an Feiertagen zu rechnen ist. Dies erlaubt binnen weniger Minuten einen aussagekräftigen Vergleich.
Ein persönliches Gespräch am Telefon ist dem Blick auf die Webseite des Handwerkers vorzuziehen. Wer sich auf eine Online-Recherche beschränkt, sollte die generelle Seriosität der Webseite überprüfen. Ist beispielsweise ein Impressum mit allen relevanten, offiziellen Informationen zu finden? Handelt es sich um einen geprüften und zertifizierten Handwerksbetrieb? Wofür bei einem Notfall keine Zeit bleibt, lässt sich im Alltag in Ruhe überprüfen.
Sind Zuschläge für Notdienste überhaupt erlaubt?
Dass ein Handwerker-Notdienst mehr Geld an einem Feiertag als während der regulären Geschäftszeiten verlangt, leuchtet den meisten Kunden ein. Schließlich verzichtet der Handwerksbetrieb hier auf Tage der Ruhe und Erholung, um seinen Kunden weiterzuhelfen. Entscheidend ist, wie dieser Aufschlag abgerechnet wird und auf der Rechnung auftaucht.
Bei einer seriösen Abrechnung lässt sich der Aufschlag ausschließlich bei den Lohnkosten bzw. Lohnnebenkosten finden.
Dies ist betriebswirtschaftlich üblich, auch in Industrie und Handwerk wird ein Zuschlag auf den Stundenlohn für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gewährt. Bei einer unseriösen Abrechnung wird stattdessen mit pauschalen Aufschlägen auf den gesamten Rechnungsbetrag gearbeitet.
Dieses Vorgehen ist zum einen sachlich nicht nachvollziehen. Die verwendeten Ersatzteile kosten schließlich nicht doppelt so viel, nur weil sie an einem Feiertag verbaut werden. Zum anderen sind derartige Zuschläge in Deutschland auch rechtlich nach verschiedenen Gerichtsurteilen (Az.: 31 C 63/98-44) seit langem unzulässig.
Leider nutzen manche unseriösen Handwerksbetriebe die Unwissenheit privater Eigentümer schamlos aus.
Was gilt für die Bezahlung des Notdienstes?
Oft wird auf eine Zahlung des Rechnungsbetrags vor Ort und in bar Wert gelegt – dies ist ein Indiz für ein unseriöses Vorgehen. Hier sollte sich kein Kunde unter Druck setzen lassen und darauf bestehen, das Geld nicht sofort auszuhändigen.
Dies gilt auch für Branchen, in denen eine direkte Zahlung des Rechnungsbetrags etablierter ist. So weist Schlüsseldienst Beck auf die Gültigkeit dieser Regelung hin, wenn es zu einer Notfall-Türöffnung an Feiertagen kommt. Die direkte Bezahlung eines seriösen Schlüsseldienstes vor Ort ist zwar möglich und denkbar. Besteht der Kunde auf eine Rechnungsstellung oder hat dieser schlichtweg die finanziellen Mittel gerade nicht zur Hand, ist dies für einen professionellen Handwerksbetrieb ebenfalls in Ordnung.
Die spätere Überweisung gibt Kunden zudem die Möglichkeit, sich in aller Ruhe die Rechnung und die aufgeführten Leistungen anzuschauen. Hierzu fehlt die Zeit, wenn ein unseriöser Handwerker nach getaner Arbeit am Feiertag auf eine sofortige Zahlung des Rechnungsbetrags besteht. Alleine diese sorgfältige Prüfung wird zeigen, ob die Abrechnung korrekt erfolgte. Die Rechnung dürfte fast immer ihre Gültigkeit verlieren, sofern sie nicht rechtskonform erstellt wurde, beispielsweise mit dem genannten Preisaufschlag für Ersatzteile oder “Spezialwerkzeuge”.
Als Mieter richtig handeln
Ähnlich wie eine Liste mit seriösen Handwerksbetrieben für den Notfall frühzeitig erstellt werden kann, ist eine Regelung zwischen Mietern und Vermietern zu treffen. Bei einem eingetretenen Notfall sollte der Mieter nicht selbst einen Handwerker beauftragen, ansonsten bleibt dieser auf den Kosten sitzen. Der Weg über den Vermieter ist obligatorisch – doch was, wenn dieser nicht zu erreichen ist?
Hier sollte der Vermieter ein Interesse haben, allen Mietern klare Richtlinien an die Hand zu geben. Ist es erlaubt, selbst Kontakt zu einzelnen Handwerkern im Notfall aufzunehmen? Falls ja: Mit welchen Handwerksbetrieben arbeitet der Vermieter zusammen? Bei diesen kann ein Hinweis hinterlassen werden, dass eine Kontaktaufnahme durch Mieter im Notfall erwünscht ist.
Auch die Benennung eines Hausmeisters oder verlässlichen Mieters als Ansprechpartner ist für solche Notfälle denkbar.
Oder es wird über die Hausordnung bzw. einen Aushang im Treppenhaus vermittelt, wie sich Mieter im Notfall richtig verhalten. Hierbei ist jedem Mieter zu vermitteln, dass ein echter Notfall vorliegen muss – an Feiertagen genauso wie am Wochenende oder mitten in der Nacht.
Praktische Tipps zum Handwerker-Notdienst in der Übersicht
- Selbst wenn keine Vorbereitung für den Notfall stattgefunden hat, ist ein Vergleich verschiedener Handwerker in der Notsituation wichtig.
Dies gilt auch für Anbieter, die als Erstes bei einer Google-Suche angezeigt werden. Diese Positionen können durch ein kluges Online-Marketing eines unseriösen Anbieters entstanden sein. - Bei einer Recherche im Internet helfen Bewertungen authentischer Kunden weiter, die Seriosität eines Anbieters einzuschätzen. Kommt es hier mehrfach zur Erwähnung einer unseriösen Abrechnung oder Wucher an Sonn- und Feiertagen, sollte Abstand vom Anbieter genommen werden.
Genauso sollten betroffene Kunden eigene Erfahrungen im Internet teilen. - Ein Handwerker-Notdienst ist mit seiner Abrechnungspraxis negativ aufgefallen? Dann sollten betroffene Kunden dies melden.
Die Verbraucherzentrale der jeweiligen Region ist hierfür genauso ein Ansprechpartner wie die Handwerkskammer der Region. Dies bewahrt andere Kunden vor Schäden in der Zukunft.
Fazit zum Handwerker-Notdienst an Feiertagen
Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Dies gilt auch für das Handwerk, bei dem sich findige Dienstleister die Notsituation unerfahrener Kunden zunutze machen. Mit einer guten Vorbereitung auf den Notfall und einer ruhigen Überprüfung der in Rechnung gestellten Leistungen lässt sich größerer Schaden verhindern.
Ein Lohnzuschlag für Handwerker an Feiertagen ist zulässig, pauschale Mehrkosten sind jedoch reiner Wucher.