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Geerbtes und geschenktes Vermögen ist höher als je zuvor

Geerbtes und geschenktes Vermögen ist höher als je zuvor
Geerbtes und geschenktes Vermögen ist höher als je zuvor - Foto: © Jacob Lund #112046853 - stock.adobe.com

Für Schenkungen und Erbschaften verzeichnete das Statische Bundesamt für 2024 einen Rekordwert.
In erster Linie erhöhte sich weitergegebenes Betriebsvermögen. Dieser Trend kommt auch der Staatskasse zugute.

Vermögensübertragungen im Milliardenbereich

Im Jahr 2023 verzeichneten die Finanzverwaltungen in Deutschland Schenkungen und Erbschaften in Höhe von 121,5 Milliarden Euro. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte sich der Wert der Vermögensübertragungen um 19,8 Prozent. Das Statistische Bundesamt bestätigte damit einen neuen Höchststand. Ein Jahr zuvor sank der Wert noch um 14 Prozent.

Im Jahr 2023 beliefen sich die Vermögensübertragungen durch Schenkungen auf einen Wert von 60,3 Milliarden Euro.

Damit stieg der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 44,7 Prozent an.

Vermögensübertragungen im Milliardenbereich
Vermögensübertragungen im Milliardenbereich – Foto: © Gina Sanders #43423186 – stock.adobe.com

Anstieg durch geschenktes und übertragenes Betriebsvermögen

Dieser Anstieg basiert in erster Linie auf übertragenem und geschenktem Betriebsvermögen in Höhe von 24,8 Milliarden Euro, dass sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelte. Sogenanntes Großerwerbe – geschenktes oder übertragenes Betriebsvermögen in Höhe von 26 Millionen Euro – vervierfachte sich innerhalb von einem Jahr um 273, Prozent auf 15,7 Milliarden Euro.

Steuerlich zu berücksichtigendes Vermögen aufgrund von Vermächtnissen oder Erbschaften erhöhte sich 2023 im Vergleich zu 2022 um insgesamt 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro. Geerbtes Betriebsvermögen erhöhte sich hingegen um 22,3 Prozent auf insgesamt fünf Milliarden Euro.

Anstieg durch geschenktes und übertragenes Betriebsvermögen
Anstieg durch geschenktes und übertragenes Betriebsvermögen – Foto: © Stockfotos-MG #127273653 – stock.adobe.com

Anstieg um mehrere Prozentpunkte

Die festgelegte Erbschafts- und Schenkungssteuer stieg um knapp vier Prozent auf 11,8 Milliarden Euro an. Während der Anteil der Erbschaftssteuer um 4,5 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro sank, wurde für die Schenkungssteuer ein Plus von 24,9 Prozent bzw. 4,1 Milliarden Euro registriert.

Diese Zahlen resultieren insbesondere aus einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens in Höhe von 26 Millionen Euro.

Freibeträge als Berechnungsgrundlage

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Freibeträge berechnet, deren Höhe vom Verhältnis der Empfänger der Erbes zu der verstorbenen oder schenkenden Person abhängt. Die Höhe der Freibeträge ist gestaffelt. Der Betrag beläuft sich bei Ehepartnern auf 500.000 Euro.
Statistisch werden alle Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften berücksichtigt, die sich oberhalb der Freibeträge bewegen.