Finanzielle Neuausrichtung: Effekte einer Kündigung der Lebensversicherung
Der Abschluss einer Lebensversicherung dient in erster Linie einem bestimmten Zweck: Mit der Police möchten Versicherungsnehmer ihre Hinterbliebenen absichern. Während sich die Risikolebensversicherung auf die Auszahlung einer festgelegten Summe im Todesfall beschränkt, fließt in eine klassische Kapitallebensversicherung noch ein weiterer Aspekt ein: Der Wunsch nach einem Kapitalaufbau mit einer konservativen Anlageoption. Fondsgebundene Lösungen sind hingegen etwas weniger konservativ.
Inhaltsverzeichnis
Lohnt sich eine Kündigung?
In erster Linie entscheidet der Rückkaufswert über die Frage, ob sich die Kündigung einer Lebensversicherung lohnt.
Die Höhe des Rückkaufswerts basiert auf bereits gezahlten Beträgen abzüglich Provisionen für den Vertrieb und Beitragsbestand.
Zusätzlich berechnen Versicherungsunternehmen Gebühren für Einrichtungskosten, Stückkosten, laufende Verwaltungskosten und eine Risikoprämie für die Todesfallabsicherung. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert zumeist geringer als die Summe eingezahlter Geldbeträge. Bei einer Kündigung drohen Versicherungsnehmern in aller Regel finanzielle Verluste.
Details zur Ermittlung des Rückkaufswerts
Bei einer fondsgebundenen Police wirken sich Börsenkurse auf den Rückkaufswert aus. Bei einem stark steigenden Kurs ist der Rückkaufswert trotz anfänglicher finanzieller Belastungen zumeist höher als eingezahlte Beträge.
Bei längerer Vertragslaufzeit ist es durchaus üblich, dass der Rückkaufswert auch bei einer schwächelnden Börse geringer als eingezahlte Beträge ist. Deshalb ist es generell wichtig, dass sich Versicherungsnehmer vor einer Kündigung den Rückkaufswert der Lebensversicherung von der Versicherungsgesellschaft für einen vereinbarten Stichtag bestätigen lassen. Daraufhin können Versicherte berechnen, ob sich die Kündigung lohnt.
Tipps zur Kündigung
Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, geht ähnlich wie bei jeder anderen Vertragskündigung vor. Versicherte teilen den Versicherungsunternehmen unter Angabe ihrer Versicherungsscheinnummer auf schriftlichem Wege mit, zu welchem Zeitpunkt die Vereinbarung gekündigt werden soll. Zugleich setzen Versicherungsnehmer die Unternehmen darüber in Kenntnis, auf welches Konto das Guthaben überwiesen werden soll.
Im Idealfall weisen Versicherte ebenfalls darauf hin, kein Interesse an weiteren Vertreterbesuchen zu haben.
Bei einer fondsgebundenen Police gibt es noch eine weitere Alternative. In dem Fall können Versicherungsnehmer die Gesellschaft damit beauftragen, bisher erworbene Fondsanteile zu veräußern oder einzelne Anteile in ein Depot zu übertragen.
Angaben zu Kündigungsfristen
Versicherungsnehmer können die Police jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. Allerdings können die Versicherungsanbieter auf einen gewissen Zeitraum für die Abwicklung des Falls bestehen. Es ist üblich, am 28. eines Monats zum ersten Tag des folgenden Monats den Vertrag zu kündigen.
Generell müssen Versicherte ein paar Tage warten, bis das Geld aufs eigene Konto überwiesen wurde. Zur Vermeidung weiterer unnötiger Beitragsabbuchungen sollten Versicherungsnehmer oder Beitragszahler den Lastschriftauftrag so schnell wie möglich widerrufen.
Eine Kündigung ist nur unter Angabe der Versicherungsscheinnummer durch die Versicherungsnehmer gültig. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen sind bis zu fünf beteiligte Personen in die Police involviert. Neben dem Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer sind ebenfalls die versicherte Person, die Beitragszahler, Begünstigte im Todesfall sowie Begünstigte im Erlebensfall in die Versicherung integriert.
Gibt es Alternativen zur Kündigung?
Eine Alternative ist die Beitragsfreistellung, bei der Versicherungsnehmer bis zur Beendigung der Laufzeit keine Beiträge mehr bezahlen. Das bereits vorhandene Kapital wird auch zukünftig verzinst. Das Ablaufdatum zur Auszahlung bleibt bestehen. Ein Vorzug der Beitragsfreistellung besteht darin, dass der Versicherungsschutz bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts konstant ist.
Inkludiert der Vertrag darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bis zum Rückkaufswert erhalten. Falls gewünscht, können Versicherte die Police innerhalb von zwei Jahren nach Beitragsfreistellung wieder aufleben lassen. Bei einer erneuten Inkraftsetzung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Vereinbarung mit einem Neuvertrag gleichgesetzt. In dem Fall ist eine erneute, jedoch verminderte Abschlussprovision fällig.
Verkauf der Lebensversicherung als weitere Alternative
Ein Verkauf der Police ist eine weitere Alternative. Hierzulande hat sich mittlerweile sogar ein Zweitmarkt für die Versicherungen etabliert. Als Aufkäufer agieren auf den Verkauf spezialisierte Unternehmen. Versicherte Personen profitieren von dieser Vorgehensweise, weil der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Regelungen zur maximalen Restlaufzeit und der Mindestrückkaufswert richten sich nach dem jeweiligen Aufkäufer.
Für Verkäufer bietet der Zweitmarkt den Vorteil, im Vergleich zum Rückkaufswert einen höheren Preis für die Versicherung zu erhalten.
Doch oftmals ist die Differenz zwischen diesen Werten und dem Rückkaufswert geringer als erwartet. Bei einem Vertrag mit Abschlussdatum ab Januar 2005 fällt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an.
Beleihung der Police
Sogenannte Policedarlehen sind als Alternative zu einem Rückkauf ebenfalls geeignet. Hierbei erhalten Versicherungsnehmer die Rückkaufswerte in Form einer diskontierten Ablaufleistung ausgezahlt. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt zahlen Versicherte auf den Betrag Zinsen, die jedoch niedriger als bei einem klassischen Bankkredit sind.
Zudem können Versicherungsnehmer wählen, ob sie die Geldbeträge während der Erstlaufzeit partiell oder vollständig in den Vertrag einbezahlen. Weil ein Policedarlehen kein richtiger Kredit ist, ist dieses Modell besonders gut für Interessenten mit schwacher Bonität geeignet. Viele Versicherte betrachten diese Option als Alternative zu einem Bankdarlehen.