Obst- und Gemüseanbau 2021 – Schnelltests für Erntehelfer geplant
In Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern möchten sich Obst- und Gemüsebauern in diesem Jahr besser auf die aktuelle Corona-Situation einstellen. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, sich für die Anstellung ausländischer Saisonarbeitskräfte vorzubereiten. Deshalb ist ein regelmäßiger Einsatz von Corona-Schnelltests geplant, um für mehr Sicherheit in den Unternehmen zu sorgen. Im Jahr 2020 mussten die Betriebe mit Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht vorliebnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Teilbelegungen und Erweiterungen von Wohnunterkünften
Im vergangenen Frühjahr stellten sich die Unternehmen auf die Coronapandemie ein. Dieses Vorhaben ist eigenen Aussagen zufolge auch „im Großen und Ganzen“ gelungen. Größere Ausbrüche in Betrieben blieben schließlich aus.
Ein möglicher Grund für diese positive Entwicklung war gewiss, dass die Unterkünfte für Erntehelfer nur zum Teil belegt waren und zusätzlich erweitert wurden.
Erste Erntehelfer treffen im März ein
Für 2021 geht Rolf Hornig vom Obst- und Gemüsebauernverband von einem Bedarf an etwa 4.000 Saisonarbeitskräften bis Ende Juli aus. Seiner Aussage zufolge treffen die ersten Erntehelfer schon im März ein, um Gemüse anzupflanzen und zu pflegen. Zum Monatsende oder spätestens Anfang April beginnt die Spargelernte.
Ab Ende April setzt die Ernte von Erdbeeren aus geschütztem Anbau ein. Spätestens ab Mitte oder Ende Mai setzt die Ernte von Salaten ein.
Ernten bis in den Dezember hinein
Während die Apfelernte für gewöhnlich Ende August oder Anfang September startet, könnte Rosenkohl bei guten klimatischen Bedingungen bis in den Dezember hinein geerntet werden.
Unter den insgesamt 6.000 bis 8.000 ausländischen Mitarbeitern werden sich ebenfalls Festangestellte befinden, die für die Ernte aus ihren Heimatländern nach Deutschland zurückkehren.
Die meisten dieser Arbeiter sind gebürtige Rumänen, Bulgaren, Polen oder Ukrainer.
PCR-Tests für Erntehelfer bei der Einreise
Laut Hornig müssen sich die Betriebe an vielen unterschiedlichen Richtlinien orientieren. So ist schon für die Einreise die Vorlage eines PCR-Tests erforderlich. Zudem müssen sich die Erntehelfer an dem Grundprinzip orientieren, zusammen zu wohnen und zu arbeiten. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, dass sich die Gruppen nicht vermischen.
Dieser Corona-Schutz ist zwar mit hohem Mehraufwand verbunden. Dennoch ist es wichtig, die Ernte zu sichern. Damit sich bestimmte Pflanzenkulturen durch eine hohe Qualität auszeichnen, ist eine Ernte von Hand zwingend erforderlich. Diese Ansprüche könnten ohne die Unterstützung von Saisonarbeitskräften nicht gewährleistet werden.
Individuelle Regelungen treffen
Deshalb empfiehlt Hornig, die maximale Anzahl an Arbeitstagen für eine kurzfristige Beschäftigung von 70 auf bis zu 115 Tage zu erhöhen. Bei dieser Regelung sind Betriebe nicht gezwungen, ihre Arbeiter so häufig auszutauschen. Diese Forderung wurde bereits in einem Punkteplan des Landwirtschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern festgehalten, um deutschlandweit einheitliche Regelungen im Umgang mit ausländischen Saisonarbeitskräften zu erwirken.
Wird diesem Punkteplan zugestimmt, könnten landwirtschaftliche Unternehmen bundesweit deutlich entlastet werden.