Die Deutsche Nationalbibliothek stellt sich vor
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek von Deutschland, die vielfältige Werke in Schrift und Ton sammelt, dokumentiert und archiviert. Die Einrichtung schließt all die Werke ein, die seit 1913 in deutscher Sprache bzw. in oder über Deutschland publiziert wurden. Der Umfang an gesammelten Werken reicht von Zeitschriften und Büchern über CDs bis hin zu Karten, Schallplatten und Onlinepublikationen. Der Institution ist es wichtig, all diese Werke lückenlos, im Original und ohne Wertung zu sammeln.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Regelungen über die Deutsche Nationalbibliothek
Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek – das DBNG – legt die Aufgaben der Einrichtung fest. In diesem Gesetz ist zugleich geregelt, dass alle Verlage und Autoren, die in Deutschland Publikationen vornehmen möchten, mindestens zwei Exemplare oder eine Datei elektronischer Werke der Publikationen abliefern müssen.
Die Aufgabe der Nationalbibliothek besteht darin, all diese Medien dauerhaft aufzubewahren, zu finden und zu nutzen.
Die Deutsche Nationalbibliothek präsentiert sich als rechtsfähige sowie bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Institution wird durch Mittel des Haushalts der Staatsministerin für Medien und Kultur gefördert.
Vermittlung und Inspiration
Die Deutsche Nationalbibliothek ist an zwei Standorten in Leipzig und Frankfurt vertreten. In beiden Einrichtungen wird allen Nutzern und Nutzerinnen ein Zugriff auf den kompletten Bestand gewährt. Der aktuelle Bestand schließt über 36 Millionen Objekte ein. Interessenten steht es frei, überall weltweit im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek zu recherchieren und sich alle frei zugänglichen Online-Publikationen im Volltext-Format anzusehen. Zugleich besteht die Möglichkeit, in die Inhaltsverzeichnisse der meisten Titel einzusehen.
Die Nationalbibliothek hat den Anspruch an sich selbst, als Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtung betrachtet zu werden. Zugleich profitieren alle Gäste von einem umfassenden Programm einschließlich Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen sowie Bildungsangeboten.
Dokumentation und Verbreitung
Eine der wichtigsten Aufgaben der Anstalt besteht darin, sämtliche gesammelten Publikationen zu erschließen und zu dokumentieren. Diese Aufgabe bildet die Grundlage für ein Finden und Nutzen der im Katalog vermerkten Bestände. Diese Daten formen ebenfalls die Basis für die Deutsche Nationalbibliografie. Diese sogenannten Metadaten werden ebenfalls unentgeltlich unter der sogenannten Creative-Commons-Zero-Lizenz über eigene Datendienste offeriert.
Eine umfassende Vernetzung
Die Nationalbibliothek gehört einem umfassenden Netzwerk an, das ein großes Ziel verfolgt.
In Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern verfolgt die Institution das Ziel, innovative bibliothekarische Standards zur Erschaffung einer grenzenlosen Wissenswelt zu setzen.
Vertreter der Deutschen Nationalbibliothek sind darauf fokussiert, stets den Dialog mit anderen Einrichtungen zu suchen. Es werden Projekte durchgeführt, um das kulturelle Erbe gemeinsam zu erhalten, zu digitalisieren und der Öffentlichkeit gegenüber sichtbar zu machen. Die Vielzahl an Tätigkeiten umfasst neben einer Langzeitarchivierung von digitalen Medien ebenfalls konservatorische Maßnahmen an Tonträgern und Büchern oder eine Unterstützung von digitalen Bibliotheken, darunter der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Die Historie der Deutschen Nationalbibliothek
Bevor die Deutsche Nationalbibliothek ins Leben gerufen wurde, gab es schon mehrere Vorläufereinrichtungen. Im Jahre 1912 wurde die Deutsche Bücherei in Leipzig erstmals eröffnet. Im Jahre 1946 öffnete die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main. Genau 24 Jahre später öffnete das Deutsche Musikarchiv im Jahr 1970 als Abteilung der Frankfurter Deutschen Bibliothek seine Tore.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Deutsche Bücherei sowie die Deutsche Bibliothek 1990 zu einer großen Institution vereint. Die Standorte in den beiden deutschen großen Städten bestehen bis heute. Unter der Bezeichnung “Deutsche Nationalbibliothek” kommt die Einrichtung seit 2006 ihrem gesetzlichen Auftrag nach und wurde mittlerweile ebenfalls um digitale Medienwerke ergänzt.
Welche Benutzungsordnung ist gültig?
Die Nationalbibliothek definiert sich als reine Präsenzbibliothek. Das heißt, dass alle Nutzer die Bestände auch nur im Lesesaal verwenden dürfen. Einen Benutzungsausweis erhalten alle Personen, die einen amtlichen Ausweis vorlegen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Seit September 1997 wird eine Benutzungsgebühr berechnet. Eine weitere Regelung sieht eine Beschränkung von gleichzeitig einsehbaren Werken vor. Auf Wunsch ist es möglich, vereinzelte Kapitel oder Artikel gegen Gebühr in Form einer digitalen Kopie zu ordern. Dienen Werke der Unterhaltung oder für eine Vermittlung von elementarer Expertise, dürfen Nutzer in diese Werke nur mit Nachweis von fachlichem, dienstlichem, beruflichem oder wissenschaftlichem Interesse einsehen. Der Anteil an Benutzern der Lesesäle nimmt stetig ab.