Fremdgehen in Deutschland – Detekteien haben Hochkonjunktur im Jahr 2020
Fremdgehen, Ehebruch oder Untreue – ein Fauxpas wie dieser ist für Detekteien kein Fremdwort. Insbesondere im Jahr 2020 werden zunehmend Detekteien damit beauftragt, untreuen (Ehe-)Partnern auf die Schliche zu kommen.
Inhaltsverzeichnis
- Persönlichkeitsrechte sind hierzulande ein geschütztes Gut
- Emotionale Klarheit verschaffen
- Eine sinnvolle Methode bei Verdacht auf Untreue
- Besondere Umstände bei Härtefällen
- Be- und entlastende Beweise sind möglich
- Detektive haben keinen unbeschränkten Handlungsspielraum
- Keine juristischen Grenzen überschreiten
Persönlichkeitsrechte sind hierzulande ein geschütztes Gut
Doch die Ermittlungen einer Detektei Stuttgart oder von Privatdetektiven in anderen Städten Deutschlands sind häufig schwieriger als vermutet. Schließlich sind die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen ein in Deutschland geschütztes Gut. In einem Rechtsstaat wie unserem reicht die Freiheit jeder einzelnen Person genau so weit, bis Rechte anderer Personen eingeschränkt werden. Deshalb sind Privatdetektive stets angehalten, Ermittlungen nur dann aufzunehmen, falls tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Deshalb müssen potentielle Mandanten Nachweise erbringen, die belegen, dass das Interesse an der Klärung dieses Problems wichtiger als die Wahrung der Privatsphäre der entsprechenden Person ist. Diese Bedingung ist erfüllt, falls ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Lebenspartner mit ihren Handlungen ein materielles, ideelles, privates, persönliches oder wirtschaftliches Interesse verletzt haben.
Emotionale Klarheit verschaffen
Bei einem Ehebruch ist dieses Interesse auf jeden Fall gerechtfertigt. Dieses Interesse basiert nicht nur auf dem Vertrauensverhältnis, das durch eine Affäre oder einen Seitensprung eindeutig zerstört wurde.
Ermittlungen durch einen Detektiv helfen Betroffenen immer häufiger dabei, emotionale Klarheit zu verschaffen und das Gefühl der Ungewissheit hinter sich zu lassen.
Möglicherweise erbringen Privatdetektive sogar Beweise, die im Falle einer Scheidung oder bei drohenden Unterhaltsforderungen hilfreich sind.
Eine sinnvolle Methode bei Verdacht auf Untreue
Bis zur Mitte der 1970er Jahre war es in Deutschland üblich, bei Scheidungsprozessen vor Gericht eine eindeutig schuldige Person zu ermitteln. Viel zu häufig waren die Auseinandersetzungen hochemotional, so dass ab 1977 das sogenannte Zerrüttungsprinzip eingeführt wurde. Gemäß § 1565 BGB genügt es seitdem für eine Scheidung, dass beide betroffenen Parteien ihre Ehe nach dem absolvierten gesetzlichen Trennungsjahr als gescheitert betrachten.
Seitdem ist es nicht mehr unbedingt notwendig, die Schuld von Ehebrechern gerichtlich nachzuweisen. Bei einem Verdacht auf Untreue ist professionelle Hilfe durch einen Detektiv allerdings eine sinnvolle Methode. Auf der Ermittlung basierende Nachweise sind beispielsweise behilflich, falls ein Ehepartner der Scheidung widerspricht oder ein Nachweis für eine zerrüttete Beziehung erbracht werden muss.
Besondere Umstände bei Härtefällen
Dieser Nachweis ist beispielsweise notwendig, falls ein Ehepartner die gescheiterte Beziehung nicht akzeptiert.
In dieser Situation müssen die trennungswilligen Ehepartner konkrete Fakten liefern und attestieren, dass ein Fortführen der Lebensgemeinschaft schlichtweg aussichtslos ist.
Je detaillierter die Dokumentationen dargelegt werden, desto einfacher ist es, die Scheidung vor Gericht durchzusetzen. Bei Härtefällen muss die Frist für das einjährige Trennungsjahr noch nicht einmal eingehalten werden. Unter Umständen ist es sogar möglich, die Ehe zu annullieren.
Be- und entlastende Beweise sind möglich
Liegt seitens des Auftraggebers eines Privatdetektivs ein berechtigtes Interesse für die Observierung vor, ermitteln Klient und Detektiv durch Gespräche und Fragebögen alle notwendigen Details rund um den Fall. Zugleich sind Privatdektive bemüht, sich einen Überblick über das Umfeld der observierten Person zu verschaffen. Diese Vorbereitungen schließen beispielsweise die Suche nach einer passenden vor dem Wohnhaus befindlichen Position ein, um das Gebäude sowie die Person unauffällig zu beobachten.
Die Beobachtungen nimmt zumeist ein mehrköpfiges Team vor, das aus verdeckten Fahrzeugen heraus ermittelt. Dieser Wechsel an Personen sorgt dafür, dass bei der Zielperson auch bei mehrtägigen Beobachtungen kein Verdachtsfall aufkommt. Die Ermittlungen erfolgen stets ergebnisoffen. Das bedeutet, dass die Privatdetektive be- sowie entlastende Beweise dokumentieren und an Mandanten vermitteln.
Detektive haben keinen unbeschränkten Handlungsspielraum
Trotz oder gerade aufgrund zunehmender Nachfrage dauert die professionelle Observation über einen längeren Zeitraum an. Ist die Affäre der verdächtigen Person aktuell abwesend, erstreckt sich die Beweisermittlung schlimmstenfalls über mehrere Wochen. Gelegentlich ist es auch möglich, dass Detektive nur eingeschränkt konkrete Hinweise über den Beobachtungszeitraum geben können. Deshalb steht es Auftraggebern frei, den Beobachtungszeitraum an ein festgelegtes Budget zu koppeln. Befürchtungen um eine Verletzung des geschützten Rechtsguts der Ehe gelten zwar als berechtigtes Interesse für eine Observation des Ehepartners.
Dennoch werden Privatdetektiven während der Ermittlung keine Spezialrechte eingeräumt.
So ist es für die Detektive beispielsweise nicht gestattet, Peilsender an Fahrzeugen zu befestigen oder Telefone abzuhören. Eine Anbringung von SpyWare auf Smartphones ist ebenfalls untersagt.
Keine juristischen Grenzen überschreiten
Professionell ausgebildete Detektive sind kompetente Kontaktpersonen, um bei den Ermittlungen keine rechtlichen Grenzen zu überschreiten. Eine professionelle Durchführung des Auftrags ist eine wichtige Basis für den hohen Beweiswert, um die Handlungen vor Gericht detailliert zu dokumentieren.
Die meisten Auftraggeber profitieren im Falle einer Scheidung insbesondere vom Verdacht auf Unterhaltsbetrug. In dieser Situation ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die ehemaligen Lebenspartner schon längst wieder in einer eheähnlichen Beziehung leben und damit der Anspruch auf Unterhalt erlischt.