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Wissenswertes zum Thema Baukindergeld

Baukindergeld
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Die Immobilienpreise steigen seit Jahren immer weiter an. Vor allem junge Familien haben es da schwer sich ein Eigenheim leisten zu können. Seit Anfang 2018 gibt es das sogenannte Baukindergeld. Dieser staatliche Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden einfacher machen ein eignes Haus oder eine Wohnung erwerben zu können. Das Baukindergeld kann für Häuser, die noch bis zum Ende dieses Jahres erworben werden, beantragt werden.

Was ist das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss der KfW in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Das Geld wird zehn Jahre lang ausgezahlt, sodass der Zuschuss insgesamt 12.000 Euro pro Kind beträgt.

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Baukindergeld können Familien mit Kindern und Alleinerziehende erhalten, die im Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 eine Immobilie kaufen oder bauen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergelds

Für den Erhalt des Baukindergelds muss der Kaufvertrag der Immobilie zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 geschlossen worden sein. Bei Hausbau muss die Baugenehmigung innerhalb dieses Zeitraums erteilt worden sein. Die Immobilie muss zudem selbst von der Familie genutzt werden, für vermietete Immobilien gibt es keinen Zuschuss. Der Kaufpreis der Immobilie darf nicht niedriger sein als die Summe des Baukindergelds. Außerdem darf noch kein anderes Eigenheim vorhanden sein.

Das Baukindergeld erhalten Familien oder Alleinerziehende, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, welches im selben Haushalt wohnt. Die Förderung von 1.200 Euro pro Kind und Jahr wird zehn Jahre lang ausgezahlt, allerdings nur solange, wie das Kind auch kindergeldberechtigt ist. Für Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren werden, kann der Zuschuss nachträglich nicht mehr beantragt werden.

Für den Erhalt des Baukindergelds kommt es außerdem auf die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens an. Dieses darf jährlich nicht höher als 75.000 Euro sein. Pro Kind kommt dazu noch ein Freibetrag von 15.000 Euro. Bei Familien mit einem Kind darf das Haushaltseinkommen also nicht mehr als 90.000 Euro und bei Familien mit zwei Kindern nicht mehr als 105.000 Euro jährlich betragen. Die KfW ermittelt das Haushaltseinkommen anhand des Durchschnittseinkommens innerhalb des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragsstellung.

Der Antrag für das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden. Das Baukindergeld kann mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden.
Bei vorzeitigem Verkauf oder Vermietung der Immobilie endet die Förderung. Der Zuschuss wird nur dann weiter ausgezahlt, wenn das Eigenheim aufgrund eines Jobwechsels verkauft und dafür ein neues gekauft wird.

Beantragung des Baukindergelds

Das Baukindergeld kann online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden, sofern der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 geschlossen bzw. erteilt wurde. Der Antrag kann erst nach dem Einzug in das Eigenheim gestellt werden und er muss spätestens sechs Monate nach dem amtlichen Einzug bei der KfW eingegangen sein.

Zur Beantragung des Baukindergeldes muss zunächst die Registrierung im KfW-Zuschussportal erfolgen und anschließend kann der Antrag gestellt werden.

Nach der Antragsstellung wird eine Eingangsbestätigung übermittelt und der Antragssteller erhält die Aufforderung, seine Identität per Video- oder Postident-Verfahren nachzuweisen. Außerdem müssen alle notwendigen Nachweise innerhalb von drei Monaten hochgeladen werden. Erst danach gilt der Antrag als vollständig und wird bearbeitet.

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:

  • Grundbuchauszug
  • Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der
  • Antragsstellung
  • Meldebestätigung
  • Kindergeldbescheide

Das sollte beim Baukindergeld bedacht werden

Das Baukindergeld bietet jungen Familien und Alleinerziehenden einen finanziellen Zuschuss zum Kauf einer Immobilie und stellt den Familien damit eine Hilfe dar.
Allerdings sollte Folgendes bedacht werden:

  • Die staatliche Förderung macht einen Hauskauf attraktiver, doch vor allem in Großstädten sind die Immobilienpreise so hoch, dass die Summe des Baukindergelds nicht einmal annähernd ausreichend ist, um die Baunebenkosten zu decken.
  • Das Baukindergeld zählt nicht als Eigenkapital. Die Banken verlangen in der Regel für die Immobilienfinanzierung ein Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent. Hierzu zählt das Baukindergeld nicht rein, da dieses jährlich ausgezahlt wird, das Eigenkapital aber zu Beginn der Finanzierung vorhanden sein muss.
  • Wichtig ist es auch, sich im Vorfeld über die Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen. Häufig läuft die Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung nach zehn Jahren aus und es muss sich um eine Anschlussfinanzierung gekümmert werden. Nach dieser Zeit von zehn Jahren endet auch die Auszahlung des Baukindergelds. Daher müssen die Familien schon frühzeitig klären, ob sie die Anschlussfinanzierung auch ohne das Baukindergeld bewerkstelligen können.