Medizinische Empfehlung – Auf Einnahme abgelaufener Medikamente verzichten
Informationen der Bundesapothekerkammer zufolge ist das Verfallsdatum von Arzneimitteln „nicht verhandelbar“.
Wer abgelaufene Säfte oder anderweitige Medikamente im eigenen Medikamentenschrank vorfindet, sollte diese Pharmazeutika zwingend im Restmüll entsorgen.
Nicht mit Hinweisen für Nahrungsmittel vergleichbar
Ärzte weisen darauf hin, dass das Verfallsdatum von Arzneimitteln nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln vergleichbar sei.
Während Verweise auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsmitteln eher einer Empfehlung gleichkommen, sind zu lange gelagerte Pharmazeutika schlichtweg unbrauchbar.
Auf jedem Arzneimittel ist ein Verfallsdatum aufgedruckt
Aus dem Grund empfiehlt die Bundesapothekerkammer, die medizinischen Erzeugnisse nach abgelaufenem Verfallsdatum zu verwenden. Ob die Medikamente zu diesem Zeitpunkt noch unbedenklich eingenommen werden können, ist von außen nicht erkennbar.
Nach Aussage von Apothekern ist auf jedem Arzneimittel ein Verfallsdatum vermerkt.