Klimapläne des Staats – Sind Industrie und Verkehr bald auf Sparkurs?
Pläne für ein neues Klimagesetz sehen in den Augen der Bundesregierung ein besonders hohes Einsparziel im Energiebereich vor. Laut aktuellem Gesetzesentwurf soll sich der CO2-Ausstoß um ein Drittel reduzieren, überwiegend beim Verkehr und in der Industrie.
Allerdings sind diese Ziele laut BDI ohne genügend Energie aus erneuerbaren Quellen überhaupt nicht erreichbar.
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Strikte Ziele
Die Bundesregierung wünscht vom Energiesektor einen maßgeblichen Beitrag, um deutschlandweit verschärfte Klimaziele zu realisieren. Dieser Bereich soll bis 2030 etwa ein Drittel an CO2 mehr als bislang geplant einsparen. Darauf verweist der Entwurf des Klimaschutzgesetzes.
Demzufolge müsse die Industrie ungefähr 15 Prozent, der Verkehrssektor hingegen zehn Prozent mehr leisten.
Im Gegenzug sind gesetzliche Vorgaben für den Gebäudesektor sowie die Landwirtschaft mit einem Anteil von wesentlich weniger als zehn Prozent deutlich geringer.
Verpflichtungen bis zum Jahr 2030
All diese Sektorziele werden im Entwurf jedoch als vorläufig betrachtet. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass auf EU-Ebene noch bestimmte Einigungen offen sind, welche sich auf die Verteilung zwischen einzelnen Bereichen auswirken. Kritische Stimmen wurden aus der Wirtschaft laut, die sich auf erhöhte Unsicherheit für sich sowie Verbraucher bezieht. Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wurde das Klimagesetz überarbeitet sowie am Mittwoch im Kabinett beschlossen.
Dementsprechend ist Deutschland verpflichtet, bis 2030 rund 65 Prozent aller Treibhausgase im direkten Vergleich zu 1990 einzusparen. Bislang war von 55 Prozent die Rede. Aktuell sind ungefähr 40 Prozent erreicht.
Der BDI fordert eine deutliche Verschärfung nationaler Klimaziele
Die sogenannte Klimaneutralität und somit ein nahezu vollständiger Verzicht auf CO2-Ausstoß ist mittlerweile bis 2045 und nicht bis 2050 geplant. Kritische Stimmen wurden seitens des Bundesverbands der deutschen Industrie – des BDI – laut. Wie BDI-Chef Siegfried Rußwurm betonte, steigere eine zu abrupte Verschärfung nationaler Klimaziele die Unsicherheit für Verbraucher und Wirtschaft.
Für zahlreiche Firmen sei es jedoch von existentieller Bedeutung, die praktische Realisierung detailliert abzuklären.
Rußwurm forderte ein, dass sich ein Zugriff von CO2-neutraler Energie drastisch erhöht. Eine wichtige Bedingung für erfolgreichen Klimaschutz ist deshalb auch ein effizienter Schutz gegen internationale Wettbewerbsnachteile. Andernfalls geht der Industriestandort Deutschland ein hohes Risiko für die zukünftige Planung ein.
Jährlich festgeschriebene Einsparziele ab 2030
Das Bundesverfassungsgericht stufte das 2019 beschlossene Klimagesetz als unzureichend ein und forderte eine Reform bis 2022. Richter rügten, dass nach dem Jahr 2030 keine expliziten Richtlinien für die bis 2050 geplante Klimaneutralität erteilten. Zugleich betonten sie, dass die jüngere Generation zur Erreichung notwendiger CO2-Einsparungen eine zu hohe Last tragen müsse. Deshalb entschieden sie sich dafür, bereits vor 2030 noch strengere Ziele festzulegen.
Dieser Plan bestand allerdings ohnehin, weil sich die Europäische Union bereits für verschärfte Klimaziele für 2030 aussprach. Wie vom Gericht gewünscht, sieht der neue Gesetzesentwurf nun auch jährlich festgeschriebene Einsparziele für die Zeit nach 2030 vor. Während für 2035 beispielsweise Vorgabe von 78 Prozent gilt, ist für 2040 im Vergleich zu 1990 von einem Einsparpotential von 88 Prozent die Rede. Das Gesetz schließt einen Mechanismus ein, demzufolge bei verfehltem Jahresziel ein Sofortprogramm für eine Nachsteuerung notwendig ist. In diesem Jahr wurde das Jahresziel beispielsweise für den Gebäudesektor verfehlt.