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Kindergeld, Grundrente und Co. – Das ändert sich 2021

Finanzen 2021
Kindergeld, Grundrente und Co. – Das ändert sich 2021 - Bild: © Zerbor #385215417 – stock.adobe.com

Das kommende Jahr bringt wieder einige gesetzliche Änderungen mit sich, die vor allem finanzielle Auswirkungen für Verbraucher und Steuerzahler bewirken. Durch die Steuerreform 2021 werden vor allem Familien mit Kindern entlastet. Wichtige Änderungen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergelds und Mindestlohns. Doch die neuen Regelungen wirken sich nicht nur positiv auf den Geldbeutel aus, einige Änderungen wie beispielsweise beim Thema Auto sorgen auch für höhere Kosten für die Verbraucher.

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht

Familien mit Kindern können sich über diese Änderung freuen: Das Kindergeld wird monatlich um 15 Euro pro Kind angehoben.

Somit liegt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder künftig bei 219 Euro, für das dritte Kind bei 225 Euro und für das vierte Kind bei 250 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht und liegt ab dem kommenden Jahr bei 8388 Euro. Das heißt, dass die Eltern auf diese Summe vom Einkommen keine Steuern zahlen müssen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro und soll aufgrund der Corona-Krise auch weiterhin so bleiben.

Kindergeld
Das Kindergeld wird monatlich um 15 Euro pro Kind angehoben – Bild: © Lothar Drechsel #176853091 – stock.adobe.com

Erhöhung des Mindestlohns und der Mindestausbildungsvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 wird er erneut erhöht und liegt dann bei 9,60 Euro pro Stunde. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.

Die Mindestausbildungserhöhung steigt ab Januar auf 550 Euro pro Monat.

Solidaritätszuschlag fällt für viele weg

Der Solidaritätszuschlag wird für rund 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft.

Somit müssen Steuerzahler bei einem Bruttolohn von bis zu 6.200 Euro keinen Soli mehr zahlen.

Für Familien mit zwei Kindern gilt dies ab einem monatlichen Einkommen von bis zu 12.790 Euro.

Solidaritätszuschlag fällt für viele weg
Der Solidaritätszuschlag wird für rund 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft – Bild: © Stockfotos-MG #285591255 – stock.adobe.com

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag, der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, wird um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag und liegt somit bei 19.488 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab dem kommenden Jahr bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57.919 Euro.

Steigerung der Pendlerpauschale

Für Pendler mit weitem Arbeitsweg wird die Entfernungspauschale für Wege zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz stufenweise erhöht. Für die ersten 20 Kilometer bleibt die Pauschale von 30 Cent je Kilometer bestehen.

Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pauschale dann 35 Cent.

Ab 2024 soll es eine weitere Erhöhung für Fernpendler um drei Cent je Entfernungskilometer geben.

Pendlerpauschale
Für Pendler mit weitem Arbeitsweg wird die Entfernungspauschale für Wege zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz stufenweise erhöht – Bild: © Stefan Redel #1895953 – stock.adobe.com

Mehrwertsteuer geht zurück zu 19 Prozent

Aufgrund der Coroa-Krise galten im zweiten Halbjahr dieses Jahres für Waren und Dienstleistungen reduzierte Steuersätze von 16 bzw. fünf Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Steuersätze von 19 bzw. sieben Prozent.

Grundrente für Geringverdiener

Ab dem kommenden Jahr tritt die Grundrente für Geringverdiener in Kraft. Damit sollen alle Rentner den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche bekommen, sofern sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können.

Für alle, die mindestens 33 Jahre vorweisen können, soll es einen verminderten Zuschlag geben. Dabei ist es egal, ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde.

Für den Anspruch auf die Grundrente gibt es allerdings Ausnahmen, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens ganz gering waren. Minijobber haben demnach keinen Anspruch auf die Grundrente.

Änderungen für Autobesitzer

Die Kfz-Steuer steigt im nächsten Jahr für Autos mit hohem CO2-Ausstoß an. Wer ein neues Fahrzeug mit hohem Spritverbrauch von einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 pro Kilometer hat, muss künftig einen doppelt so hohen Kfz-Steuer-Aufschlag zahlen. Bei Autos mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 95 Gramm soll der Aufschlag geringer ausfallen als derzeit.

Aufgrund des Beschlusses vom Dezember 2019 müssen Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, einen Preis für den CO2-Ausstoß zahlen. Dies hat zur Folge, dass der Sprit im kommenden Jahr steigt. Laut Angaben des Umweltministeriums steigen die Preise für Benzin und Diesel um sieben bis acht Cent pro Liter.

Änderungen bei der Krankenversicherung und Krankmeldung

Privat Krankenversicherte müssen ab dem kommenden Jahr mehr bezahlen: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll von derzeit 62.550 Euro auf 64.350 Euro angehoben werden. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird von 56.250 auf 58.050 Euro erhöht.

Krankmeldungen auf Papier sollen ab 2021 durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden.

Der behandelnde Arzt schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann dann die benötigten Daten wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen.