Wirtschaft

Firmengründung in Frankreich – Worauf achten?

Firmengründung in Frankreich
Firmengründung in Frankreich - Worauf achten? - Bild: © Olivier Le Moal #224839080 – stock.adobe.com

Für viele Unternehmer gibt es einen guten Grund dafür, Firmen im Ausland ins Leben zu rufen oder vor Ort eine weitere Niederlassung zu eröffnen. Durch diesen Schritt erhöhen Gewerbetreibende nicht nur ihre Umsatzzahlen und den Bekanntheitsgrad. Zugleich bietet die Firmengründung die Möglichkeit, die Steuerlast zu minimieren und sich einen verbesserten Zugang zu neuen Märkten zu verschaffen. In einem Land wie Frankreich ist die Gründung eines Unternehmens mit einem vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Deshalb ist es vielen Unternehmern wichtig, in dem Land beruflich Fuß zu fassen.

Rechtsformen für unterschiedliche Interessensgruppen

Wer eine französische Kapitalgesellschaftsform gründen möchte, darf aus verschiedenen Optionen wählen. Zur Wahl stehen folgende Rechtsformen:

  1. Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.): Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  2. Société anonyme (S.A.): Aktiengesellschaft (AG)
  3. Société par actions simplifiée (S.A.S.): vereinfachte Aktiengesellschaft
  4. Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (E.U.R.L.): Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  5. Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (E.I.R.L.): Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung
Rechtsformen Firmengründung in Frankreich
Es stehen verschiedene Rechtsformen für unterschiedliche Interessensgruppen zur Verfügung – Bild: © Olivier Le Moal #243877881 – stock.adobe.com

Alternativ kommen mehrere französische Personengesellschaftsformen in Betracht, denen diese Rechtsformen angehören:

  1. Société en commandite simple (SCS): Kommanditgesellschaft (KG)
  2. Société en nom collectif (SNC): offene Handelsgesellschaft (oHG)
  3. Société civile: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Société en commandite par actions (SCA) – die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) – ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Ergänzend ist die Societas Europea bzw. die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform der Europäischen Union zugelassen.

Firmengründung in Frankreich: Die richtigen Ansprechpartner

Wer ein Unternehmen in Frankreich gründen möchte, sollte zuerst das Centres de Formalités des Entreprises kontaktieren. Das sogenannte CFE ist mit der französischen Industrie- und Handelskammer vergleichbar.

Im CFE sind Ansprechpartner tätig, die rund um Firmengründungen Rede und Antwort stehen.

Zugleich sind die Kontaktpersonen dabei behilflich, um Unternehmer an andere Anlaufstellen weiterzuleiten sowie über allen erforderlichen Unterlagen aufzuklären.

Welche Genehmigungen sind erforderlich?

Grundsätzlich steht es jedem frei, in Deutschlands Nachbarland eine Firma neu zu gründen. Zur Wahl stehen erlaubnisfreie sowie erlaubnispflichtige Gewerbeformen.
Nachfolgende Unternehmen benötigen eine staatliche Genehmigung:

  • Transportgewerbe
  • Reisegewerbe
  • Zeitarbeitsfirmen
  • Immobilien- und Versicherungsgewerbe
  • Gewerbe, die auf den Handel mit alkoholischen Getränken oder Medikamenten spezialisiert sind

Eine staatliche Genehmigung wird in Frankreich als “Carte Professionelle” oder “Licence” bezeichnet. Nach einer eingehenden Kontrolle erhalten die Firmen im Optimalfall die Erlaubnis. Handwerker sind nicht auf eine Erteilung dieser besonderen Erlaubnis angewiesen, müssen allerdings die Teilnahme an einer Unterweisung durch die französische Handwerkskammer nachweisen. Ist dieser Nachweis vorhanden, dürfen die Handwerker das Gewerbe eröffnen.

Staatliche Genehmigung im Transportgewerbe
Eine staatliche Genehmigung wird in Frankreich zum Beispiel im Transportgewerbe benötigt – Bild: © OceanProd #196873579 – stock.adobe.com

Welche Rolle spielen Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer?

Im Gegensatz zu in Deutschland gültigen Formalitäten ist für eine französische Firmengründung keine Unterstützung durch einen Notar notwendig.

Auf die Gründungsformalitäten sind in Frankreich zahlreiche Rechtsanwälte spezialisiert.

Abhängig von der Rechtsform, ist in Frankreich ebenfalls die Bestellung von einem Wirtschaftsprüfer – dem sogenannten Commissaire aux comptes – notwendig. Die Wirtschaftsprüfer werden entweder direkt nach der Firmengründung oder bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts hinzugezogen.

Diese Förderprogramme sind eine wichtige Unterstützung

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren in Frankreich von unterschiedlichen Förderoptionen. Zahlreiche Gemeinde und Regionen offerieren zudem eigene Programme. Weiterhin sollen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen die Gründung neuer Firmen unterstützen. Mehrere Förderprogramme werden weiterhin auf nationaler Ebene eingesetzt.

Ein Beispiel ist ein Förderprogramm der nationalen Förderbank BPIFrance, das Darlehen an Unternehmen aus dem Mittelstand zu günstigen Konditionen vergibt. Die Agence Francaise pour les investissements internationaux ist daran interessiert, Firmen aus dem Ausland finanziell zu unterstützen. Ein drittes Beispiel ist die Délégation interministérielle à l’aménagement du territoire et à l’attractivité régionale. Die DATAR ist der richtige Ansprechpartner für eine nationale Investitionsförderung.

Viele Parallelen zur Unternehmensgründung in Deutschland

Bei einer Unternehmensgründung in Deutschland sowie Frankreich gibt es viele Gemeinsamkeiten. In beiden Ländern ist es notwendig, das Gewerbe anzumelden.

Mit einer Teilnahme an Förderprogrammen sparen (Jung-)Unternehmer bares Geld. Diese Fördermaßnahmen sind in erster Linie für Unternehmen interessant, die sich erstmals auf dem nationalen oder internationalen Markt etablieren möchten.