Nach dem Brexit: Was passiert mit eu-Domains?
Längst ist der Brexit vollzogen. Da Großbritannien dadurch aus der Europäischen Union ausgetreten ist, dürfen britische Unternehmen, Bürger oder Organisationen ihre eu-Internetadressen auch nicht mehr verlängern oder registrieren. Ausnahmen gibt es laut Aussagen der EU-Kommission allerdings für die EU-Bürger, die auf Dauer oder übergangsweise einen Wohnsitz in Großbritannien haben.
Diese Bürger dürfen die eu-Domains unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnort weiter nutzen oder alternativ neue Domain-Adressen registrieren können. Diese Informationen gehen aus einer Bekanntmachung der EU-Kommission hervor.
Die Entscheidung basiert auf einem Urteil aus dem Jahr 2012
Die für die eu-Domain zuständige Registrierungsstelle Eurid hat sogar das Recht, britischen Unternehmen und Bürgern bereits bestehende eu-Adressen nach dem Brexit zu entziehen.
Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof schon im Jahr 2012. Aus diesem Urteil mit dem Aktenzeichen C-376/11 geht hervor, dass eu-Adressen auch nur für innerhalb der EU ansässige Firmen vorgesehen sind.
Voraussetzungen für Unternehmen
Im konkreten Fall urteilte das Gericht darüber, dass nur die Unternehmen eine Marke als eu-Domain registrieren lassen können, deren Sitz sich in einem EU-Mitgliedsstaat befindet. Als weitere Voraussetzung müssen die Firmen die Domain auch selbst kommerziell nutzen.