Von der Riester- und Rürup-Rente über die Betriebsrente bis hin zur gesetzlichen Rente – es gibt viele Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Doch auch Optionen wie die klassische Lebensversicherung, Immobilien oder Aktienfonds kommen für eine Altersvorsorge in Betracht. Wer mit der richtigen Altersvorsorge heute schon an morgen denken möchte, hat zwar einerseits die Qual der Wahl. Andererseits fällt es jedoch schwer, bei der großen Auswahl an Möglichkeiten den Durchblick zu bewahren.
Am Ende müssen die Vorsorgeprodukte einen wichtigen Zweck erfüllen: Die richtigen Lösungen sollen dazu beitragen, im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern.
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Für eine Kontrolle des Potenzials der späteren Rente ist es unerlässlich, eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Hierbei stellt sich zuerst die Frage, wie viel Rente Betroffene wahrscheinlich aus Pflichtabsicherungen erhalten werden. Für diese Auskunft genügt es, einen Blick auf die jährliche Renteninformation zu werfen. Die Summe, die zur Finanzierung des erhofften Lebensstandards fehlt, ist die sogenannte Rentenlücke.
Ein Großteil der Angestellten ist hierzulande über das staatliche Rentensystem pflichtversichert. Zudem umfasst die Pflichtversicherung ebenfalls selbständige Berufe, die als schutzbedürftig eingeordnet werden. Dieser Gruppierung gehören unter anderem Fahrlehrer, Handwerkerberufe, Fitnesstrainer, Erzieher, Hebammen, selbständige Lehrer oder Physiotherapeuten an. Weitere Auskünfte über Pflichtversicherte gibt die Deutsche Rentenversicherung gern. Allerdings ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente immer weniger zum Einkommen im hohen Alter beitragen wird.
Da die Gesellschaft immer älter wird, müssen Erwerbstätige in Zukunft immer mehr Senioren durch Rentenzahlungen finanzieren.
Dadurch reduziert sich das Rentenniveau stetig. Wer seinen Lebensstandard deshalb im Alter halten möchte, muss sich um eine zusätzliche Vorsorge kümmern.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflichtversicherung sind in sogenannten Kammerberufen tätige Freiberufler über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Dieser Gruppe gehören unter anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten oder Ärzte an. Sind Selbständige keine Mitglieder eines Versorgungswerks und auch nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert, müssen sich diese Personengruppen komplett um ihre Rente kümmern.
Die gesetzliche Pension kommt als klassische Altersversorgung für alle Personen in Betracht, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Beamter, Richter oder Pfarrer sind nur einige dieser Branchenvertreter, für deren Altersbezüge Bund und Länder aufkommen.
Wer auf all diese Fragen eine Antwort gefunden hat, kann sich der Altersvorsorge zuwenden.
Hierzulande ist von drei Säulen der Altersvorsorge die Rede, die in ihre steuerliche Behandlung unterteilt sind. Diese Säulen bzw. Schichten werden wie folgt aufgegliedert.
Die sogenannte erste Säule umfasst all die Vorsorgeoptionen, die künftigen Rentnern eine Basisversicherung ermöglichen sollen. Ein wichtiger Bestandteil ist die gesetzliche Rentenversicherung, der einige Selbständige und alle Angestellten verpflichtend angehören. Sogenannte Rürup-Renten sind ein weiterer Teil der ersten Säule, die heutzutage alle Personen abschließen dürfen. Hierbei steht es Sparern frei, zwischen einer typischen Rürup-Rentenversicherung oder einer Option mit höherem Aktienanteil zu wählen.
All diese Vorsorgeoptionen werden steuerlich gefördert. Alle zu diesen Vorsorgemaßnahmen gehörigen Beiträge gelten als Sonderausgaben für die Basisvorsorge. Beiträge für Versorgungswerke sowie die gesetzliche Rentenversicherung sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Rürup-Beiträge können stufenweise bis zu finalen 100 Prozent abgesetzt werden. Im Gegenzug fallen für die Renten allerdings später Steuern an.
Der Kategorie der zweiten Säule gehören geförderte Vorsorgevereinbarungen wie die betriebliche Altersvorsorge und Riester-Verträge an. Diese Vorsorgeverträge sind in erster Linie für Angestellte interessant. Riesterverträge sind zwar ebenfalls Fondssparpläne oder private fondsgebundene Rentenversicherungen. Allerdings wird diese Form der Altersvorsorge staatlich gefördert. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge nehmen Arbeitnehmer ebenfalls Einzahlungen in klassische Rentenversicherungen vor, für die sich Arbeitnehmer direkt entschieden haben. Allerdings profitieren Arbeitnehmer von dem Vorteil, auf entsprechende Beiträge keinerlei Sozialabgaben oder Steuern entrichten zu müssen. Für die Förderung stehen höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bereit. Erklären sich Vorgesetzte für eine weitere Zuzahlung bereit, gelten eingesparte Sozialbeiträge von ungefähr 20 Prozent.
Aus der zweiten Säule zugeteilte Rentenzahlungen müssen Sparer durch persönliche Steuersätze im hohen Alter versteuern. Bei einer Betriebsrente bezahlen Sie ebenfalls komplette Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung, falls Sie Kinder haben. Umso wichtiger ist deshalb die finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber.
Der dritten Säule entsprechen alle privaten Vorsorgeverträge ohne spezielle Förderung, der überwiegend fondsgebundene private bzw. klassische Lebensversicherungen oder Rentenpolicen angehören. Für Beiträge dieser Sparoptionen kommen Verbraucher mit ihrem Nettogehalt auf. Das bedeutet wiederum, dass sie bereits eine Einkommenssteuer auf diese Beiträge abgeführt haben. Ausgleichend zahlen die Sparer während der Ansparphase allerdings keine Steuern auf Zins- oder Dividendenerträge.
Zudem sind die späteren Renten über den sogenannten Ertragsanteil auch nur geringfügig besteuert. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich wiederum nach dem Alter der Sparer bei Rentenbezug. Treten Betroffene beispielsweise mit 65 Jahren in die Rentenphase ein, müssen sie in diesem Alter 18 Prozent der ausgezahlten Rente versteuern. Wer das ersparte Guthaben auf einmal auszahlen lassen möchte, trägt den persönlichen Einkommenssteuersatz auf die halbe Summe.
Als Ergänzung zu diesen drei Säulen steht es außerdem jedem Sparer frei, Vorsorgebeträge flexibel anzusparen. Eine interessante Option sind auf börsengehandelten Aktien-Indexfonds basierende Sparpläne, bei denen monatlich geringe Raten von ungefähr 100 Euro in die kostengünstigen Aktien-Indexfonds einfließen. Alternativ steht es Sparern frei, einmalig größere Beträge in ETFs oder Aktienfonds anzulegen.
Wer sich für diese Vorsorgevariante entscheidet, sollte stets Fonds auswählen, die zahlreiche Aktien aus verschiedenen Ländern, Währungen und Branchen inkludieren.
Durch diese Streuung lassen sich Börsenschwankungen schneller ausgleichen. Die Chancen auf gute Jahresrendite erhöhen sich. Diese flexiblen Geldanlagen bergen allerdings keine steuerlichen Vorteile. Beitrage in diese ETFs entrichten Sparer komplett aus bereits besteuertem Nettoeinkommen. Etwaige Zins- und Dividendeneinnahmen sowie spätere Verkaufserlöse müssen anschließend zusätzlich über den Abgeltungssteuersatz besteuert werden.
Obwohl Immobilien als anderweitige Vorsorgeoption häufig unerwähnt bleiben, eignet sich eigenes Hab und Gut durchaus als Altersvorsorge. Die Lukrativität einer Immobilie ist sogar umso höher, wenn deren Besitzer selbst in der Wohnung oder dem Haus leben. Allerdings haben sich die Preise für Immobilien in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Deshalb müssen Sparer insbesondere für Grundstücke oder Wohnobjekte in Ballungszentren sowie größeren Städten besonders tief in die Tasche greifen. Dabei können geringe Finanzierungskosten die teuren Kaufpreise nur begrenzt kompensieren.
Selbst genutzte Immobilien versprechen steuerliche Vorteile. Schließlich sind monatliche durch die Miete eingesparten Erträge sowie die Wertsteigerungen komplett steuerfrei.
Wer sich einen Überblick über interessante Optionen der Altersvorsorge erschafft hat, sollte sich für die eine oder andere Option entscheiden. Diese Entscheidung ist individuell und hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Einerseits stellt sich die Frage, welche Vorsorgeform überhaupt in Betracht kommt. Häufig stehen nicht alle Vorsorgelösungen für sämtliche Berufsgruppen zur Wahl. Zugleich ist es wichtig abzuwägen, welche Vorsorgeform in Abhängigkeit von der individuellen Situation sinnvoll erscheint.
Zugleich stellt sich die Frage, welcher Anlagetyp man ist.
Der eine bevorzugt geringe, jedoch sichere Zusatzrenten. Wer ein höheres Risiko eingeht, kann gewinnen oder im Gegenzug höhere Anteile verlieren.
Für eine Abwägung dieser Fragen empfehlen Experten Entscheidungsbäume, die als wichtige Orientierung dienen.
Dieser Entscheidungsbaum ist eine gute Wahl für alle Angestellten, die einen sicheren Arbeitsplatz haben und denen vergleichsweise viel Zeit bis zum Renteneintritt bleibt. Diese Personengruppe sollte sich darüber im Klaren sein, ob zeitnah eine größere Anschaffung wie der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung geplant ist. Wer sich diesen Wunsch erfüllen möchte, sollte mit einem Riestervertrag sowie einer Kombination aus Fest- und Tagesgeld das nötige Guthaben ansparen.
Insbesondere ein Riester-Bausparvertrag ist für all die Personen eine gute Idee, die ihr Geld für ein selbst genutztes Eigenheim ansparen möchten. Der Vorteil der dadurch gewonnenen Guthaben besteht darin, dass diese Beträge in festgelegten Zeitfenstern einfach in Riester-Darlehen umgewandelt werden können. Alternativ steht es jedem Sparer ebenso frei, Geld durch sogenannte Riester-Fondssparpläne anzusparen und die ersparten Beträge zu beliebigen Zeitpunkten für eine Immobilienfinanzierung zu nutzen. In dieser Situation ist es möglich, das Geld einschließlich Förderung als Eigenkapital über den Riestervertrag zu nutzen und in Baudarlehen einzubringen.
Wer hingegen keine größeren Anschaffungen plant, sollte sich genau überlegen, ob die Steuersätze auf das eigene Einkommen 42 Prozent oder mehr betragen. Maßgeblich ist der Grenzsteuersatz auf das zu versteuernde Einkommen und dementsprechend auf das Bruttogehalt abzüglich absetzbarer Sozialabgaben sowie Freibeträge. Über die Höhe des zu versteuernden Einkommens informiert das Finanzamt durch Steuerbescheide regelmäßig. Hierzulande beläuft sich der Steuersatz auf 42 Prozent, falls Singles oder getrennt veranlagte Personen ein Mininum von 56.000 Euro oder gemeinsam Veranlagte 112.000 Euro verdienen.
Zahlen Personengruppen nur geringe Steuern, sind ein Riester-Fondssparplan oder eine Betriebsrente eine interessante Option. Insbesondere Inhaber eines Riester-Fondssparplans sollten wissen, dass sich die Förderung umso mehr lohnt, je mehr Kinder Sparer haben. Wer im Gegenzug zu viele Steuern bezahlt, sollte neben Riester auch über den Abschluss eines Rürup-Vertrags nachdenken. Diese Lösung ist insbesondere für die Sparer sinnvoll, die eine höhere Zusatzrente wünschen. Im Gegensatz zum Riester-Konzept sind auf einem Rürup-Vertrag basierende Beiträge nicht auf 2.100 Euro pro Jahr gedeckelt. Allerdings ist beim Rürup-Konzept keine Kündigung möglich. Im Gegenzug können Rürup-Inhaber zum Anfang der Rentenphase auch nicht einfach Geld entnehmen. Eine weitere Option ist eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung, die besonders gute Aussichten auf hohe Rendite verspricht. Allerdings kommt diese Fonds-Option nur für Anleger in Betracht, die bereit sind, ein gewisses finanzielles Risiko einzugehen.
Diese Option ist für all die Personen interessant, die angestellt sind und noch mehr als fünf, aber weniger als 15 Jahre bis zum Renteneintritt haben. Wer in dieser Situation monatlich etwas Geld aufbringen kann, kann diese Beträge zur Aufstockung der monatlichen Rente nutzen. Hierbei stellt sich die Frage, wie flexibel ein Zugriff auf die Sparsumme erfolgen soll. Besteht außerdem eine Bereitschaft, für maximale Flexibilität auf staatliche Förderung zu verzichten? Wer über 15 Jahre hinweg monatliche Raten in einen ETF-Sparplan einzahlt, kann über die Entnahmen im Rentenalter selbst entscheiden. Zur Reduzierung von Schwankungen der Wertentwicklung empfiehlt es sich, einige Teile der Aktienbeträge Schritt für Schritt in Festgeld umzuwandeln.
Wer hingegen auf eine staatliche Förderung großen Wert legt, muss sich mit einem Riester-Fondssparplan mit einem Maximum von 2.100 Euro pro Jahr arrangieren. In dem Fall ist es möglich, zu Rentenbeginn 30 Prozent des ersparten Anteils zu entnehmen. Soll mehr Geld eingezahlt werden, ist ein Rürup-Vertrag vermutlich die ideale Lösung. Zugleich sollten Sparer ihre Vorgesetzten nach einer betrieblichen Altersvorsorge wie einer Direktversicherung fragen. Bei diesem Konzept können Angestellte eines Teils des Bruttoeinkommens einzahlen, für den keine Steuern oder Kosten für eine Sozialversicherung fällig sind. Wer bereits ab 63 in Rente gehen möchte, kann ab einem Alter von 50 Jahren freiwillige Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Zuzahlungen sind unerlässlich, um den Rentenabschlag zu kompensieren.
Dieser Entscheidungsbaum ist für alle Selbständigen interessant, die noch mehr als 15 Jahre bis zu ihrer Rente Zeit haben. Im Gegensatz zu Angestellten stecken Selbständige in einer völlig anderen Situation. Denn diese Personengruppe sollte auch stets über ausreichend Rücklagen verfügen, um Durststrecken des Unternehmens unbeschwert zu überstehen. Ist diese Sicherheit nicht gewährleistet, hat diese Aufgabe durch eine Geldanlage auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto oberste Priorität.
Bei einer finanziellen Absicherung des Unternehmens ist es sinnvoll zu überprüfen, inwiefern Basisabsicherungen für eine Altersvorsorge realistisch erscheinen. Beispielsweise ist es Selbständigen unter Umständen möglich, Rürup-Verträge abzuschließen, in Versorgungswerke einzuzahlen oder freiwillig Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung abzuschließen.
Basisabsicherungen sind für Selbständige unerlässlich. Entscheiden sich Selbständige für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, gelten die gleichen Regeln wie für Angestellte. Monatliche einkommensabhängige oder reguläre Beträge werden eingezahlt, um sich gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Allerdings haben auch nur die Selbständigen einen Anspruch auf eine Versicherungspflicht, wenn sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre selbständig gemacht haben.
Wer hingegen schon länger als fünf Jahre selbständig ist, trifft mit einer klassischen Rürup-Rentenversicherung eine gute Wahl. Einerseits sind für die Rürup-Rente gezahlte Beiträge steuerlich absetzbar. Andererseits erhalten Selbständige eine garantierte Rente. Alternativ ist es ebenfalls möglich, eine Basisabsicherung zusätzlich aufzustocken. Hierfür kommt die Rürup-Rentenversicherung oder ein ETF-Sparplan in Betracht.
Dieser Entscheidungsbaum ist die richtige Lösung für alle Selbständigen, die noch weniger als 15 Jahre bis zur Rente benötigen. Wer als Selbständiger bislang noch keine Basisabsicherung getroffen hat, sollte spätestens jetzt reagieren. Als Optionen stehen die gleichen Lösungen wie für den Entscheidungsbaum Nummer 3 zur Wahl. Wer bereits freiwillig pflichtversichert ist, könnte die Basisversorgung eventuell über einen klassischen Rürup-Vertrag oder ein Versorgungswerk aufstocken.
Haben Selbständige schon einige Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, ist nun ein guter Zeitpunkt für eine Aufstockung mit freiwilligen Beträgen gekommen. Schließlich müssen Selbständige mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um im Nachhinein auch tatsächlich Rente zu erhalten. Eine frühzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist eine weitere Vorsorgeoption. Alternativ ist eine Steigerung der Tilgungsrate möglich. Wer sich als Sparer seine Flexibilität bewahren möchte und dennoch großen Wert auf Rendite legt, trifft mit einem ETF-Sparplan mit einem breit gestreuten Aktienindex gewiss eine gute Wahl.
Wer allerdings zu einem bestimmten Zeitpunkt Rentenzahlungen abrufen möchte, sollte bereits einige Jahre vor Renteneintritt einen Teil des angelegten Geldes auf gut verzinste Festgeldkonten vermitteln. Über unterschiedliche Laufzeiten gestaffelte Festgeldanlagen sind eine weitere lukrative Option, um sich auch direkt vor der Rente Hoffnung auf hohe Rendite zu machen.
Wer nur noch fünf oder weniger Jahre bis zur Rente hat, sollte spätestens jetzt versuchen, etwas Geld in die Altersvorsorge zu investieren. Angestellte mit geringem verfügbaren Einkommen sollten beispielsweise über Riester-Fondssparplan nachdenken oder eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abschließen. Für Selbständige mit hohem Steuersatz ist hingegen eine klassische Rürup-Rentenversicherung mit Zinsgarantie geeignet. In all diesen Situationen sollten sich deutsche Angestellte oder Selbständige jedoch keinesfalls eine staatliche Förderung als Altersvorsorge entgehen lassen.
Wer größere Geldbeträge entbehren kann, könnte das Guthaben zum Rentenbeginn an ein Versicherungsunternehmen übertragen, um sich anschließend eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, mehrere Offerten von Versicherern genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber Achtung: Beim entscheidenden Angebot sollte die Rente garantiert bis zum Lebensende ausgezahlt werden.
Haben Selbständige weniger als fünf Jahre freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sollten sie diesen Zeitraum unbedingt erreichen. Dieser Mindestzeitraum ist notwendig, um überhaupt einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben. Wer sein Guthaben besonders flexibel einsetzen möchte, könnte größere Geldsummen ebenfalls in kostengünstige und breiter gestreute Indexfonds ETF investieren. Bei dieser Anlageform ist es jedoch sinnvoll, das Geld für mindestens zehn Jahre zu deponieren, um das Verlustrisiko zu minimieren.
Möchten Sparer einen Teil des Geldes schon im Vorfeld für eine Zusatzrente abrufen, sollten sie diese Beträge in Festgeld anlegen, das zu verschiedenen Zeitpunkten fällig wird.
Verfügen Sparer sogar über größere Geldbeträge, ist es sogar eine Überlegung wert, vermietete Immobilien als Kapitalanlage zu erwerben. In diesem Fall funktionieren regelmäßige Mieteinnahmen als zusätzliche Rente. Auf diese Mieteinnahmen wird allerdings zusätzlich eine Steuer berechnet. Genauso wichtig ist es, dass diese Rendite für diese Form der Altersvorsorge angemessen hoch ist.