Ein Gemeinschaftskonto hilft, die gemeinsamen Ausgaben besser zu kontrollieren und ist meist kostenlos. Um Sie optimal zu informieren, haben wir mit unserer Finanzredaktion und erfahrenen Experten einen Gemeinschaftskonto-Vergleich für einen guten Überblick erarbeitet. Wenn Sie sich darüber hinaus genauer in das Thema einlesen möchten oder sich für spezielle Aspekte interessieren, finden Sie unter dem Vergleich unseren umfangreichen Ratgeber. Finden Sie jetzt das für Sie beste Gemeinschaftskonto und eröffnen es direkt online!
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es, im Gegensatz zum Einzelkonto, mehrere Kontoinhaber. Die Eröffnung des Gemeinschaftskontos erfolgt entweder als Und-Konto, alternativ als Oder-Konto. Das Und-Konto setzt voraus, dass die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können, bei einem Oder-Konto ist jeder Kontoinhaber alleine verfügungsberechtigt. Gemeinschaftskonten kommen unter anderem bei folgenden Konstitutionen zum Tragen:
Für Gemeinschaftskonten gelten gesonderte Kontoführungsbedingungen. Für die Kreditinstitute ist es wichtig, seitens der Kontoinhaber eine gesamtschuldnerische Verpflichtung gegenüber der Bank besteht.
Es ist bei einem Gemeinschaftskonto zwingend, dass alle Kontoinhaber die Eröffnungsunterlagen gemeinsam unterschreiben. Als Legitimation ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Wohnsitzbestätigung notwendig. Erfolgt die Kontoeröffnung in einer Bankfiliale, müssen die Kontoinhaber nicht zeitgleich anwesend sein.
Der Check für Gemeinschaftskonten zeigt, dass es für Paare tatsächlich ein kostenloses Gemeinschaftskonto gibt. Alle anderen Personengruppen sind gewerblich einzuordnen. In diesem Fall berechnen Banken grundsätzlich Kontoführungsgebühren.
Erfolgt die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto, müssen mindestens zwei Kontoinhaber bei einer Verfügung gemeinsam unterzeichnen. Gerade im Geschäftsleben hat sich diese Variante als der sicherere Weg durchgesetzt. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Geschäftspartner das Konto „leerräumt“ und der andere dafür in der Haftung ist. Die Kontoinhaber haften bei einem Gemeinschaftskonto in beiden Kontoausprägungen gesamtschuldnerisch.
Vor dem Hintergrund des „Vier-Augen-Prinzips“ wird ein Gemeinschaftskonto im Geschäftsleben in der Regel als Und-Konto geführt. Dies gilt auch für Erbengemeinschaften und Vereine.
Oder-Konten finden am häufigsten bei Ehepaaren Anwendung. Allerdings muss der Korrektheit halber angemerkt werden, dass es auch hier für den einen oder anderen Ehepartner zu einem bösen Erwachen kam. Deutet sich eine Trennung an, ist es durchaus empfehlenswert, das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln. Verfügt einer der Partner vor der Trennung über mehr als die Hälfte des Guthabens, so muss er theoretisch dem anderen den zu viel abgehobenen Anteil erstatten. Die Einzelverfügung über das Girokonto erfolgt wie bei einem Einzelkonto in der Regel mittels EC-Karte, Barverfügung oder Kreditkarte.
Gemeinschaftskonten werden nicht nur als Girokonten geführt. Sie sind für alle Kontoarten, einschließlich eines Wertpapierdepots möglich. Steuerrechtlich gilt je die Hälfte des Guthabens bei Ehepaaren einem Ehepartner. Im Todesfall fließt daher nur die Hälfte des Guthabens in die Erbmasse ein.
Bei einem Wertpapierdepot muss zwischen dem Besitzstand an den verwahrten Papieren und der Kontoeigentümerschaft unterschieden werden. Hier verhält es sich anders als bei einem Girokonto. Die verwahrten Papiere müssen nicht zwingend den Kontoinhabern gehören. Bei einem Gemeinschaftsdepot gilt die Gesamtgläubigerschaft nur für den Depotvertrag. Wird ein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot gewandelt, müssen sich nicht unbedingt auch die Eigentumsverhältnisse an den hinterlegten Wertpapieren ändern. Die Eigentumsverhältnisse an einem Oder-Depot sind entsprechend der §§ 742 und 1006 BGB geregelt. Die Kontoinhaber gelten als mittelbare Besitzer der Papiere. Damit gelten die Kontoinhaber nach § 1006, Abs. 3 BGB auch als Eigentümer.
An erster Stelle steht natürlich die kostenfreie Kontoführung. Da es mehrere Kontoinhaber gibt, sind kostenlose Partnerkarten ein absolutes Muss. Positiv fällt in das Gewicht, wenn die Bank für ein angeschlossenes Tagesgeldkonto zumindest für einen bestimmten Zeitraum einen überdurchschnittlichen Zinssatz zahlt.
Letztmalig im Jahr 2014 hat die Stiftung Warentest einen Girokontotest vorgenommen. Dieser gilt auch als Gemeinschaftskonto Test. Von 170 untersuchten Banken waren es lediglich fünf Prozent, die ein kostenloses Gemeinschaftskonto ohne weitere Vorbedingungen anboten. In allen anderen Fällen fielen entweder direkt Gebühren an, oder die Konten wurden kostenpflichtig, wenn bestimmte Auflagen, in der Regel ein monatlicher Mindestumsatz, nicht erfüllt wurden. Ein weiteres negatives Kriterium stellten die häufig überhöhten Dispozinsen dar.
Der Check für das klassische Gemeinschaftskonto zeigt, dass Gebühren überflüssig sind. Das beste Gemeinschaftskonto punktet zudem mit kostenlosen Karten für die Kontoinhaber.