Ein Kinderkonto hilft ist entweder ein Girokonto auf Guthabenbasis oder eine Art Sparbuch. Meist werden Konten dieser Art auch als Taschengeldkonto bezeichnet und sind kostenlos. Um Sie optimal zu informieren, haben wir mit unserer Finanzredaktion und erfahrenen Experten einen Kinderkonto-Vergleich für einen guten Überblick erarbeitet. Wenn Sie sich darüber hinaus genauer in das Thema einlesen möchten oder sich für spezielle Aspekte interessieren, finden Sie unter dem Vergleich unseren umfangreichen Ratgeber. Finden Sie jetzt das für Sie beste Kinderkonto und eröffnen es direkt online!
Inhaltsverzeichnis
Im Unterschied zum klassischen Girokonto wird das Kinderkonto oder Taschengeldkonto nur im Guthaben geführt. Daher wird auch oft von einem Guthabenkonto gesprochen. Eine Kontoüberziehung ist in diesem Fall normalerweise nicht möglich. Des Weiteren gibt es auch keinen Dispo- oder Überziehungskredit. Generell richten sich Kinder- und Jugendkonten an junge Leute bis zum 17. Lebensjahr. Üblicherweise können diese Konten bei vielen Banken für Kinder ab 7 Jahren eröffnet werden. Wichtig für ein Kinderkonto sind unter anderem folgende Kriterien:
Da ein Kind auch mit der Vollendung des 7. Lebensjahres nur beschränkt geschäftsfähig ist, kann die Eröffnung eines Kinderkontos nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide Elternteile zustimmen. Bei Alleinerziehenden ist es ausreichend, wenn nur der gesetzlich vertretende Elternteil zustimmt. Um die gesetzliche Vertretung nachweisen zu können, wird der Personalausweis der Eltern und des Kindes benötigt.
Je nach Kontoform, ob nun Taschengeldkonto oder Geldanlage, kann das Konto bereits ab dem ersten Lebensjahr eröffnet werden. Hierfür gelten allerdings verschiedene Bedingungen. Laut dem deutschen Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig und können demnach auch keine Verträge oder Geldgeschäfte abschließen. Wenn man jedoch das Geld für das Kind bereits anlegen möchte, bevor es das 7. Lebensjahr vollendet hat, dann muss das Konto von den Eltern selbst beantragt und der Vertrag auf deren Namen abgeschlossen werden. Das Konto beziehungsweise die Kapitalanlage kann dann später immer noch auf das Kind überschrieben werden. Ab dem 7. Lebensjahr gilt dann eine sogenannte beschränkte Geschäftsfähigkeit. Durch diese beschränkte Geschäftsfähigkeit kann bei den meisten Banken dann ein sogenanntes Kinderkonto eröffnet werden. In der Regel können diese Konten bis zum 17. Lebensjahr geführt werden.
Der Unterschied von einem Kinderkonto zu einem klassischen Girokonto ist, dass hier die Erziehungsberechtigten besondere Befugnisse haben. Grundgebühren oder Kosten für die Kontoführung gibt es nicht und die Kontokarten werden bei einem Kinderkonto in der Regel entgeltfrei vergeben.
Mit der einfachen Bankkarte kann das Kind Geld auf das Kinderkonto einzahlen und Bargeld vom Konto abheben. Dies kann je nach Bank entweder am Schalter oder am Bankautomaten erfolgen. Mit dieser Art von Karte kann nicht in Geschäften bezahlt werden.
Sollte dies von Eltern und Kindern oder Jugendlichen gewünscht sein, dann kann man für das Kinderkonto auch eine EC-Karte bekommen. Mit dieser Karte ist es auch möglich im Geschäft zu zahlen.
Eine Kreditkarte wird für das Kinderkonto normalerweise nicht ausgegeben, da Kinder oder Jugendliche über kein geregeltes Einkommen verfügen und die Gefahr des Schuldenaufbaus deshalb zu hoch ist.
Prepaid Kreditkarten sind ähnlich konzipiert wie Handy-Prepaid-Karten und können bei einem Kinderkonto zusätzlich beantragt werden. Hierbei wird ein bestimmter Betrag auf die Prepaid Kreditkarte eingezahlt und nur über diesen Betrag kann das letztendlich auch verfügt werden, sofern man Transaktionen per Mastercard oder VISA durchführen möchte.
An erster Stelle stehen hier natürlich die klaren Regelungen der Verfügung und die einfache Handhabung des Kontos. Des Weiteren sollte es keine Möglichkeit der Kontoüberziehung geben. Bei einem Kinderkonto handelt es sich immer um ein Konto auf Guthabenbasis und dies sollte bei jedem Kinderkonto Check stets berücksichtigt werden.
Das Kinderkonto als Girokonto wird häufig erst dann erfüllt, wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht. Dies ist sinnvoll, denn mit einem solchen Taschengeldkonto können die Kinder oder Jugendlichen den Umgang mit Geld einfach lernen. Bei Kinderkonten handelt es sich in den meisten Fällen um kostenlose Bankprodukte, daher sollten Eltern ihren Kindern ein solches Konto nicht vorenthalten. Vor der Auswahl des besten Kinderkontos sollte allerdings in jedem Fall ein Kinderkonto Vergleich durchgeführt werden und danach kann die Kontoeröffnung erfolgen.