Die ersten Schritte nach einer Kündigung
Eine Kündigung ist, von Seiten des Arbeitgebers ausgesprochen, meist ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Angestellten – vor allem wenn sie unerwartet kommt. Das Gehalt fällt weg und man muss sich arbeitslos melden, dann beginnt die Suche nach einem neuen Job. All das ist für viele sehr nervenzehrend. Auch wenn man selbst kündigt und noch keine Alternative gefunden hat, stehen einige Schritte an, die schnellstmöglich gegangen werden müssen.
Hierzu informieren wir nachfolgend genauer und erklären, was nach einer Kündigung zu tun ist.
Inhaltsverzeichnis
Zunächst: Der Unterschied zwischen Arbeitssuchend und Arbeitslos
Viele Menschen verwenden diese beiden Begriffe gleichbedeutend. Tatsächlich gibt es jedoch einen Unterschied: Man ist arbeitssuchend, wenn man sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und einen neuen Job sucht, und arbeitslos, wenn man keinen Job mehr hat. Natürlich sucht man in letzterem Fall in der Regel auch einen neuen Job, dennoch muss hier eindeutig unterschieden werden.
Denn Arbeitslosengeld erhalten selbstverständlich nur diejenigen, welche arbeitslos gemeldet sind.
Aus diesem Grund muss man sich jedoch, möchte man einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend melden. Tatsächlich erhält man nämlich nur dann Leistungen, wenn man sich aktiv bemüht, einen neuen Job zu finden.
Kündigung erhalten – was nun?
Sofort nach Erhalt der Kündigung muss die Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Dies ist persönlich vor Ort, telefonisch oder auch online möglich und sichert den Erhalt von Arbeitslosengeld. Üblicherweise muss zunächst telefonisch ein Termin gemacht und sich persönlich im Jobcenter vorgestellt werden, um sich arbeitslos zu melden.
Weiß man bereits, dass eine Kündigung droht oder ein befristeter Vertrag läuft aus und wird nicht weitergeführt, kann auch schon frühzeitig die Arbeitssuchend-Meldung bei der Arbeitsagentur für Arbeit eingereicht werden. In letzterem Fall sollte diese mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann von allen Arbeitnehmern gestellt werden, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – auch das ist online möglich. Dabei ist es unerheblich, ob es zwischenzeitlich Unterbrechungen durch Elternzeit oder sonstiges gab oder nicht, dennoch kann man das Arbeitslosengeld beantragen und hat Anspruch auf die Auszahlung, wenn man die Voraussetzungen entsprechend erfüllt.
Sonderfall: Die Kündigung wurde selbst eingereicht und man beginnt nicht sofort bei einer neuen Stelle oder hat noch keine Stelle in Aussicht – hat also eine Übergangszeit, in der man arbeitslos ist.
In diesem Fall müssen die Gründe der Kündigung explizit dargelegt werden und man muss mit einer Sperrzeit von drei Monaten rechnen, in der man keine Leistungen von Seiten der Arbeitsagentur ausgezahlt bekommt. Schließlich hätte man den vorherigen Job ja nicht unbedingt kündigen und sich so freiwillig in eine Arbeitslosigkeit begeben müssen.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Ist die Arbeitslosigkeit gemeldet worden und der Antrag auf Arbeitslosengeld steht nun an, werden einige Unterlagen benötigt. Zum einen muss stets ein Personalausweis vorgelegt werden, aus dem die aktuelle Adresse ersichtlich ist. Ausländische Mitbürger ohne Ausweis können selbstverständlich auch stets einen Reisepass mit Meldebestätigung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis vorlegen. Zudem werden der Sozialversicherungsausweis, ein aktueller Lebenslauf sowie mögliche Nachweise über zuvor erhaltene Leistungen, zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Unterhalt, verlangt. Auch Arbeitsbescheinigungen beziehungsweise Kündigungen oder Arbeitsverträge sind hierzu wichtig.
Dies sind alles Dokumente, die der Leistungsempfänger schnellstmöglich selbst organisieren muss, damit der Antrag auf ALG fertig gestellt werden kann.
Sofern nicht alle Unterlagen eingereicht wurden, wird der Antrag meistens auch nicht bearbeitet und entsprechend keine Leistung ausgezahlt.
Wichtig zu wissen ist, dass in der Arbeitslosigkeit zunächst immer der Antrag auf ALG I gestellt wird und man dieses zunächst für maximal ein Jahr erhält. Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV (Grundsicherung) erhalten dann diejenigen Arbeitnehmer, deren Gehalt nicht zum Leben reicht. Sie erhalten üblicherweise keine oder nur eine geringe Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.
Persönliches Vermögen muss außerdem für den Erhalt von ALG I nicht nachgewiesen werden, wird jedoch ein Einkommen aus einer Nebentätigkeit erzielt, wird dieses mit den Leistungen der Arbeitsagentur verrechnet. Das gleiche ist beim Erhalt von Abfindungen und Provisionen der Fall, zu welchem das Jobcenter während des Leistungsbezuges immer eigenständig informiert werden muss.
Wer dem Arbeitsamt solche Geldleistungen vorenthält oder Nebeneinkommen nicht genehmigen lässt, dem droht der Zahlungsstopp des Arbeitslosengeldes.
Wie erfolgt die Arbeitssuche nach der Meldung der Arbeitslosigkeit?
Wie erwähnt müssen arbeitslos Gemeldete sich aktiv bemühen, einen neuen Job zu finden, damit ihnen die entsprechenden Leistungen dauerhaft gewährt werden. Zunächst finden dazu persönliche und regelmäßige Beratungsgespräche im Jobcenter statt, in denen die aktuelle Situation des Leistungsbeziehers besprochen wird und berufliche Perspektiven definiert werden.
Mit dem Berater wird dabei festgelegt, auf welche Jobs man sich bewerben oder ob eine neue Ausbildung beziehungsweise eine Umschulung angestrebt werden sollte. Daher gilt es, sich auf dieses Gespräch gut vorzubereiten, damit die eigenen Wünsche für die Zukunft berücksichtigt werden können.
In bestimmten Fällen bekommt man durch die Agentur für Arbeit auch weitere Maßnahmen verordnet, welche den Bewerbungsprozess optimieren sollen. Hierzu gehören beispielsweise Bewerbungscoachings, ein Bildungsgutschein oder gewisse Kurse.
Diese werden ebenso wie durch das Jobcenter initiierte Weiterbildungen bzw. Umschulungen finanziert und sollen die nötigen Chancen oder Qualifikationen erhöhen, damit schneller eine neue Stelle gefunden wird.
Fazit
Wer eine Kündigung erhält, hat aufgrund des wegbrechenden Gehalts zunächst sehr oft mit Existenzängsten zu kämpfen. Schließlich müssen nach wie vor Rechnungen bezahlt und der Lebensunterhalt bestritten werden. Daher ist es umso wichtiger, sich sofort um die Meldung der Arbeitslosigkeit zu kümmern und das Arbeitslosengeld zu beantragen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, wird dieses meist recht schnell bewilligt.
In diesem Fall heißt es dann, alle Maßnahmen der Arbeitsagentur anzunehmen und umzusetzen, um für den gesamten Zeitraum die vollen Leistungen zu erhalten. Selbstverständlich bieten sich mit der Unterstützung des Jobcenters möglicherweise auch ganz neue Möglichkeiten – zum Beispiel eine Weiterbildung oder sogar eine Umschulung, mit der ganz neue Qualifikationen erworben werden können.
Eine Arbeitslosigkeit ist demnach kein Weltuntergang und für die meisten Menschen auch nur vorübergehend.