Sind Bonitätsprüfungen bei Online-Shops ein Datenschutzverstoß?
Das Kartellamt geht der Frage nach, inwiefern sich Online-Händler bei einer Kontrolle der Zahlungsfähigkeit ihrer Klientel an geltendem Recht orientieren. Wie Behördenchef Andreas Mundt betont, wissen viele Verbraucher überhaupt nicht, dass deren Bonität beim Shopping im Internet durch Unterstützung sogenannter Scorer-Werte automatisch überprüft wird.
Inhaltsverzeichnis
Strategie der Sektoruntersuchung
Zu diesem Thema nahmen die Wettbewerbshüter eine Sektoruntersuchung vor. Diese Untersuchung soll auf die Frage eingehen, auf welche Weise die Online-Händler über Scoring informieren, wie die Kontrollen ablaufen und welchen Kriterien die Bonitätsprüfung unterliegt.
Konsequenzen von Bonitätsprüfungen
Damit sich das Risiko etwaiger Zahlungsausfälle auf ein Minimum reduziert, setzen die Händler Bonitätsprüfungen ein. Im Rahmen dieser Prüfungen analysieren Wirtschaftsauskunfteien personenbezogene Informationen und berechnen individuelle Scoring-Werte.
Diese Scoring-Werte sind eine wichtige Grundlage, um die Wahrscheinlichkeit zu berechnen, mit der Rechnungen beglichen werden.
Derartige Kontrollen sind mit datenschutzrechtlichen Vereinbarungen verbunden, denen unter anderem eine freiwillige Einwilligung betroffener Personen angehört. Weil die Internethändler das Scoring jedoch nicht einheitlich vornehmen, könnte eine mangelnde Transparenz und Einwilligung zu einem Verbraucherrechtsverstoß führen.
Kontrollen über einen Fragenkatalog
Um die Sektoruntersuchung durchzuführen, übersandten die Wettbewerbshüter an ungefähr 50 Wirtschaftsauskunfteien und Online-Händler einen Fragenkatalog. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird ein entsprechender Bericht publiziert.