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Weihnachtsdekoration aufstellen – Der richtige Zeitpunkt

Weihnachtsdekoration
Weihnachtsdekoration aufstellen – Der richtige Zeitpunkt - Bild: © Smileus #234112387 stock.adobe.com

Für die Weihnachtszeit typische Köstlichkeiten werden zwar ab September zum Verkauf angeboten. Doch die festliche Dekoration von Innen- und Außenräumen beginnt zumeist erst wesentlich später.
Spätestens zum ersten Advent ist es soweit: Die Weihnachtszeit wird eingeläutet. In diesem Jahr fällt der erste Advent auf den 28. November.

Auf Gedenktage im November achten

Ein Aufstellen weihnachtlicher Dekoration ist zu guter Letzt aber auch eine persönliche und vom Heimatland abhängige Entscheidung. In Amerika beginnen viele Menschen bereits nach Thanksgiving damit, die eigenen vier Wände weihnachtlich zu dekorieren.

In Deutschland halten sich die meisten Menschen allerdings etwas bedeckter, da im November mehrere Totengedenktage zelebriert werden.

Aus Respekt gegenüber der Andacht wird empfohlen, die Weihnachtsdekoration zu dieser Zeit noch nicht aufzustellen. Am 1. November wird Allerheiligen, am 2. November Allerseelen zelebriert. Während der Volkstrauertag zwei Sonntage vor dem ersten Advent gefeiert wird, fällt der Totensonntag auf den Sonntag vor dem ersten Advent.
Wer die Weihnachtsdekoration nicht erst am ersten Advent aufstellen möchte, könnte nach dem Totensonntag mit dem Schmücken beginnen. Der richtige Termin wäre dann der 22. November.

Weihnachtsdekoration in Amerika
In Amerika beginnen viele Menschen bereits nach Thanksgiving damit, die eigenen vier Wände weihnachtlich zu dekorieren – Bild: © fjmolina#225732967 stock.adobe.com

Wann wird der Weihnachtsbaum aufgestellt?

In vielen deutschen Haushalten ist es Tradition, den Weihnachtsbaum erst einen Tag vor Heiligabend oder am 24. Dezember aufzustellen. Da die Ernte von Weihnachtsbäumen jedoch schon Ende November beginnt, spricht nichts gegen ein frühzeitiges Aufstellen. Wer sich bereits in der Adventszeit am Weihnachtsbaum erfreuen möchte, kann das weihnachtliche Symbol schon gemeinsam mit der restlichen Weihnachtsdekoration aufstellen.
Dann benötigt der Baum jedoch besondere Pflege, um am Heiligabend noch immer strahlend grün zu sein. Deshalb ist der Weihnachtsbaum umso frischer, je kurzfristiger der Baum erworben wird. Vor dem Schmücken benötigt das Gewächs mindestens einen Tag Zeit, um seine Zweige aufzurichten.

Weihnachtsbaum
In vielen deutschen Haushalten ist es Tradition, den Weihnachtsbaum erst einen Tag vor Heiligabend oder am 24. Dezember aufzustellen – Bild: © aprilante#282654213 stock.adobe.com

Wie viel Weihnachtsdekoration wird empfohlen?

Generell spricht nichts dagegen, die eigenen vier Wände in ein wahres Lichtermeer zu verwandeln. Besondere Vorsicht ist hingegen bei der Außendekoration von Treppenhäusern, Balkonen oder Fassaden gefragt. Insbesondere Mieter sollten sich an spezielle Regeln halten.
An Fenstern oder Balkonen angebrachte Lichterketten sowie anderer Weihnachtsschmuck gehören dem üblichen Gebrauch der Wohnung an und dürfen deshalb nicht von Nachbarn oder Vermietern beanstandet werden.

Beim Anstellen blinkender Lichtelemente ist es jedoch ratsam, die Nachtruhe ab 22 Uhr einzuhalten.

Bei an einer Fassade angebrachten Weihnachtsdekoration muss abgesichert sein, dass dieser Schmuck fest montiert ist und keine Gefahrenquelle darstellt. Entsprechende Maßnahmen schließen ebenfalls eine Sturmsicherung ein.

Ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich?

Möchten in einem Mietshaus lebende Personen die Fassade schmücken, ist die Erlaubnis des Vermieters zwingend erforderlich. Eine Genehmigung ist vor allem dann notwendig, falls für deren Anbringung gebohrt werden muss. Schließlich steht die Fassade eigentlich nicht zur Miete bereit. In einem Mehrfamilienhaus befindliche Treppenhäuser sind beim Schmücken mit Weihnachtsdeko ebenfalls ein Tabu.

Nach Aussagen des Deutschen Mieterbunds ist ein an der Tür angebrachter Adventskranz zwar akzeptabel. Doch anderweitige Dekorationsgegenstände, Duftsprays oder Duftkerzen sind nicht erlaubt.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Fluchtwege definitiv freigehalten werden. Möglicherweise verrät der Blick in die Hausordnung, welche Dekoration an Weihnachten gestattet ist und welche nicht.

Geschmückte Fassade zu Weihnachten
Möchten in einem Mietshaus lebende Personen die Fassade schmücken, ist die Erlaubnis des Vermieters zwingend erforderlich – Bild: © igradesign#308399287 stock.adobe.com

Ab wann darf Weihnachtsmusik laufen?

Für eine Einstimmung auf die Weihnachtszeit darf die richtige Musik nicht fehlen. Erfahrungsgemäß laufen die ersten Weihnachtslieder ab Mitte November im Radio.

Privat können Weihnachts-Fans mit dem Lauschen der Musik beginnen, wann auch immer sie möchten.

Jedoch ist es wichtig, zur Adventszeit nicht schon Weihnachtsklassikern wie „Last Christmas“ überdrüssig zu sein.

Wie lange soll Weihnachtsdekoration stehen bleiben?

Für viele Deutsche läutet der 26. Dezember bereits das Ende der Weihnachtszeit ein. Doch spätestens am 6. Januar – pünktlich zum Tag der Heiligen Drei Könige – gehören Tannenbäume der Vergangenheit an.
Der Alltag kehrt ein und damit die stressige Atmosphäre, die keinen Platz für besinnliches Flair lässt. Einer alten Kirchentradition zufolge endet das Weihnachtsfest jedoch spätestens am 2. Februar, dem Tag der Darstellung des Herrn. Der 2. Februar markiert zugleich den 40. Tag nach Heiligabend. An diesem Tag ist es üblich, dass Krippen in Kirchen abgebaut und Kerzen fürs neue Jahr geweiht werden. Für zahlreiche Gläubige ist es deshalb gang und gäbe, den Tannenbaum einschließlich Weihnachtsdekoration bis Mitte oder Ende Januar stehen zu lassen.